Spielendes Kind im Kindergarten
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Coronavirus

Infiziertes Personal wird in Kindergärten eingesetzt

In Niederösterreich werden in Kindergärten künftig auch symptomlose CoV-infizierte Mitarbeiter eingesetzt. Positiv getestetes Personal soll administrative Tätigkeiten übernehmen. Infizierte Beschäftigte werden nicht im Kontakt mit Kindern arbeiten.

Symptomlose infizierte Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen „können zum Beispiel administrative Arbeiten übernehmen oder außerhalb von Gruppen im Kindergarten arbeiten“, so Bildungslandesrätin Christiane Teschl-Hofmeister am Freitag bei einer Pressekonferenz in St. Pölten.

Keine Schleckertests mehr

Schleckertests werden in den niederösterreichischen Betreuungseinrichtungen nicht mehr angeboten – mehr dazu in Keine Schleckertests mehr in Kindergärten (noe.ORF.at, 12.8.2022). Das flächendeckende Screening werde nicht mehr durch den Bund finanziert. Aus dem Landesbudget werde kein Geld für Schleckertests zur Verfügung gestellt.

Dass es keine Screening-Maßnahmen gibt, wird allerdings von Expertinnen und Experten wie dem Komplexitätsforscher Peter Klimek und dem Epidemiologen Gerald Gartlehner massiv kritisiert. Derzeit, so die Expertinnen und Experten, werde so wenig getestet, dass die Zahlen nicht aussagekräftig sind. Man fahre ohne Tacho, sagte Klimek.

Eine Regelung zum Einsatz von infizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Schulen nach der Abschaffung der Quarantäne mit Anfang August ist noch nicht fixiert. Man warte auf die schriftliche Richtlinie des Bundes, hieß es aus dem Büro der Landesrätin, man werde sich in den nächsten Wochen mit den anderen Bundesländern beraten.

Anträge für Schulstartgeld ab Dienstag online möglich

Fragen zum Schulstartgeld

E-Mail: schulstartgeld@noel.gv.at
Telefon: 02742/9005-46346

Das niederösterreichische Schulstartgeld kann ab Dienstag kommender Woche auf der Website des Landes Niederösterreich beantragt werden. Die einkommensunabhängige Unterstützung in Höhe von 100 Euro erhalten laut Aussendung Kinder und Jugendliche, die eine Primar- oder Sekundarschule besuchen bzw. eine Lehre machen.

Anträge sind bis 4. Februar 2023 möglich. Das Land hat 20 Millionen Euro für das Schulstartgeld budgetiert, das eine von fünf im Sommer beschlossenen Maßnahmen gegen die Teuerung darstellt.