Chronik

Gutachtermangel verzögert Ermittlungen

Der Justiz mangelt es an Gutachtern, insbesonders an Gerichtsmedizinern. Augenscheinlich wird das rund um drei Todesfälle in einem privaten Pflegeheim in Pottenbrunn (Bezirk St. Pölten). Auf das nötige Gutachten warten die Ermittler seit März.

Nach vier Todesfällen in dem privat geführten Pflegeheim nahm die Staatsanwaltschaft St. Pölten im März Ermittlungen auf. Im Raum steht der Verdacht der fahrlässigen Tötung sowie der fahrlässigen Körperverletzung. Konkret könnten die drei Personen vom Pflegepersonal vernachlässigt worden sein.

Klarheit in dieser Frage soll die Obduktion bringen. Doch auch fünf Monate nach Beginn der Ermittlungen liegen die nötigen Unterlagen noch nicht vor, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten noe.ORF.at mit. Allerdings geht man davon aus, dass das Gutachten des Gerichtsmediziners bis Ende des Monats fertig sein dürfte.

Wichtige Detailfragen

Zeitintensiv sei in solchen Fällen die Ausfertigung des schriftlichen Gutachtens, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Neben der Obduktion selbst müssen die Gutachter meist auch Einschätzungen zu Fragen geben, die die Ermittler stellen: Wodurch etwa Verletzungen entstanden sind und inwiefern diese zum Tod beigetragen haben. Dringendere Fälle würden zudem vorgezogen.

APAHEF19 – 10062009 – WIEN – OESTERREICH: THEMENBILD – Instrumente die fuer eine Obduktion eingesetzt werden aufgenommen am Montag, 03. Maerz 2008, im Pathologischen Institut des SMZ Ost in Wien. Im SMZ Ost werden auch gerichtsmedizinische Untersuchungen durchgefuehrt. APA-FOTO: HELMUT FOHRINGER
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Der Kreis an Gerichtsmedizinern in Österreich wird laufend kleiner

Während solche Gutachten über die Jahre immer öfter angefordert werden mussten, wird der Kreis an Gerichtsmedizinern immer kleiner, sagte der Sprecher. Es fehle vor allem an Nachwuchs. Ein Grund dafür sei, dass der Beruf eine Facharztausbildung verlange, für die es im Alltag wenig andere Tätigkeitsbereiche gebe. Deshalb sei das Interesse bei Einsteigerinnen und Einsteigern gering.

Verhältnismäßig geringe Bezahlung

Ein weiteres Problem sei die eher geringe Bezahlung der externen Sachverständigen. Doch die Staatsanwaltschaften seien hier an die vom Bund vorgegebenen Richtsätze gebunden, betonte der Sprecher. Ähnlich, wenn auch nicht ganz so gravierend, sei die Situation bei neurologischen Sachverständigen. Derzeit könne man aber – mit entsprechenden Wartezeiten – noch alles abdecken.