FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl während einer Prssekonferenz im Februar 2018
APA/HERBERT PFARRHOFER
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Politik

Neue Ermittlungen gegen Waldhäusl laufen

Im Frühjahr wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft St. Pölten wegen eines „Triage“-Sagers gegen Asyllandesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) ermitteln will. Nun gab die Oberstaatsanwaltschaft dafür grünes Licht. Waldhäusl weist die Vorwürfe zurück.

Im vergangenen März hatte Waldhäusl eine „Triage im Asylbereich“ ausgerufen. Die Situation sei so dramatisch, dass sie nicht mehr bewältigt werden könne, so sein Argument. Konkret sollten ukrainische Frauen und Kinder bei der Zuteilung zu Unterbringungsplätzen des Landes gegenüber Geflüchteten aus anderen Ländern bevorzugt werden – mehr dazu in Waldhäusl setzt auf „Triage im Asylbereich“ (noe.ORF.at; 18.3.2022).

Widerspruch gab es bereits damals vom Innenministerium: „Die Grundversorgungsvereinbarung sieht jedenfalls nicht vor, dass einzelne Grundversorgungspartner ausschließlich Übernahmen nach bestimmten Nationalitäten vornehmen.“

Oberstaatsanwaltschaft lässt ermitteln

Kurz nach der Bekanntgabe wurde der FPÖ-Politiker für diesen Schritt zudem bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten angezeigt. Begründet wurde das laut einem Bericht der „Kronen Zeitung“ mit Paragraf 3 des niederösterreichischen Grundversorgungsgesetzes, der keine Unterscheidung der Asylwerberinnen und Asylwerber nach Geschlecht und Herkunftsland vorsieht. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten stellte daraufhin tatsächlich einen Anfangsverdacht fest. Da es sich wegen Waldhäusls Person um ein Verfahren mit öffentlichem Interesse handelt, konnte sie jedoch nicht alleine ermitteln. Sie war dazu verpflichtet, ihr Vorhaben an die übergeordnete Behörde, die Oberstaatsanwaltschaft Wien, zu melden.

Dort sieht man den Fall offenbar sehr ähnlich. Mittels Weisung wurden die St. Pöltner Staatsanwälte mit weiteren Ermittlungen beauftragt. Damit unterscheidet sich der Fall von jenem, der aktuell vor Gericht verhandelt wird. Dort hatte sich die Oberstaatsanwaltschaft dafür entschieden, die spezialisierte Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) mit den Ermittlungen gegen Waldhäusl zu beauftragen. Ähnliches wäre auch im aktuellen Fall möglich gewesen.

Details zu den bereits vorgenommenen und geplanten Ermittlungsschritten will man in St. Pölten auf Anfrage nicht nennen – eine solche Auskunft sei in Verfahren mit Berichtspflicht an die Oberstaatsanwaltschaft auch gar nicht möglich.

„Wer jede Wolke fürchtet, taugt nicht zum Bauern“

Landesrat Waldhäusl sei bereits einvernommen worden, das bestätigte dessen Büro am Dienstag auf Anfrage von noe.ORF.at. Bereits in einer ersten Stellungnahme im Mai hatte sich Waldhäusl von der Rechtmäßigkeit seines Vorgehens überzeugt gezeigt. Der Vorwurf des Amtsmissbrauchs sei „vollkommen falsch“, so Waldhäusl damals. Auf die neuen Entwicklungen angesprochen, wiederholte der FPÖ-Politiker am Dienstag: „Wer jede Wolke fürchtet, der taugt nicht zum Bauern.“

Unterdessen dauert der Prozess rund um die Asylunterkunft Drasenhofen an. Bereits seit 2. Februar muss sich Waldhäusl diesbezüglich gemeinsam mit einer früheren Landesbediensteten am Landesgericht St. Pölten verantworten. Die Anklage der WKStA lastet ihnen rund um die Verlegung von minderjährigen Geflüchteten in das mit Stacheldraht umzäunte Asylquartier Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) 2018 Amtsmissbrauch an. Beide bestreiten die Vorwürfe. Termine für die Schöffenverhandlung sind vorerst bis zum 23. September fixiert.