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ORF.at/Dominique Hammer
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Wirtschaft

Strompreisrabatt: Antrag ab heute möglich

Ab heute, Donnerstag, kann der Strompreisrabatt des Landes Niederösterreich beantragt werden. Alle, die mit Anfang Juli ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben, sind bezugsberechtigt – egal welcher Stromanbieter genutzt wird.

Der Weg zum Strompreisrabatt

  • Für alle, die mit 1. Juli ihren Hauptwohnsitz in NÖ hatten
  • Antrag nur online möglich
  • EVN: Antrag direkt bei EVN, Voranmeldung war bereits möglich
  • Wien Energie & Verbund: Ab 26.9. direkt bei Wien Energie bzw. Verbund
  • Bei allen anderen Stromlieferanten: Rabatt über Land NÖ beantragen

Beantragt werden kann der Strompreisrabatt nur online. Bei der EVN haben sich bereits 20 Prozent der Kundinnen und Kunden vorangemeldet. Wer keinen Internetzugang hat oder Hilfe braucht, bekommt Unterstützung in den EVN-Servicecentern. Dort sind zwei bis drei Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter pro Standort nur für diese Aufgabe abgestellt, so EVN-Pressesprecher Stefan Zach. Wichtig ist, das Online-Formular korrekt auszufüllen, da die Daten mit dem Zentralen Melderegister abgeglichen werden.

Notwendig ist die EVN-Kundennummer und die Zählpunktnummer, beides findet man auf der EVN-Rechnung. Namen und Geburtsdatum müssen exakt den Angaben am Meldezettel entsprechen. So müssen etwa zweite Vornamen und Umlaute im Namen so angegeben werden, wie sie auf dem Meldezettel stehen. Die EVN hat auch ein eigenes Video zum Strompreisrabatt angefertigt, in dem die Vorgehensweise erklärt wird.

Kunden von Wien Energie oder Verbund können den Antrag ab 26. September bei den beiden Unternehmen ebenfalls online stellen. Kunden von Stromlieferanten, die den Rabatt nicht direkt abwickeln, können ihn ab sofort über das Land NÖ beantragen.

Förderung von elf Cent pro Kilowattstunde

Gefördert werden elf Cent pro Kilowattstunde Strom, und zwar für 80 Prozent des Durchschnittsverbrauchs eines Haushalts. Dieser Durchschnitt wurde von der E-Control berechnet. Ausschlaggebend ist die Anzahl der am Wohnsitz gemeldeten Personen. So erhält ein Einpersonenhaushalt 169,58 Euro pro Jahr, bei zwei Personen sind es 272,36 Euro. Die Förderung wird auf der Stromrechnung ab Oktober 2022 gut geschrieben. Der blau-gelbe Strompreisrabatt ist mit 30. September 2023 begrenzt.