Schafe im Gebirge
Hermann Hammer
Hermann Hammer
Chronik

Einstimmiges „Zeichen gegen Tierleid“

Das Schlachten ohne Betäubung ist seit Langem umstritten und heftig diskutiert. Ein Antrag aus Niederösterreich, der das gänzlich verhindern soll, wurde am Freitag bei einer Konferenz der Tierschutzlandesreferenten einstimmig angenommen.

Das österreichische Tierschutzgesetz verbietet grundsätzlich das Schlachten eines Tieres ohne vorherige Betäubung. Ausnahmen gibt es derzeit nur unter streng geregelten Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Ausübung anerkannter Religionen. Einzelne Punkte wurden dabei in den vergangenen Jahren immer wieder verschärft.

Niederösterreichs Tierschutzlandesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ), der den am Freitag beschlossenen Antrag eingebrachte, ging das aber noch nicht weit genug. In einer Aussendung sprach Waldhäusl von „einer grausamen Todesfolter, die in einer zivilisierten Gesellschaft nichts verloren“ habe.

Betäubung für EU-Gericht zumutbar

Rückenwind hatte Waldhäusl zuletzt durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2020 bekommen. Demzufolge sei eine Betäubung der Tiere vor dem Schlachten zumutbar, urteilten die Richter.

Der einstimmige Beschluss sei ein erster und wichtiger Schritt, sagte Waldhäusl: „Heute hat Österreich ein starkes Zeichen gegen Tierleid beim Schlachten gesetzt.“ Nun sei Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) gefordert, die Zumutbarkeit der Betäubung vor dem Schlachten zu prüfen und umzusetzen.