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Sonderprüfung: Ergebnisse bis Jahresende

Bei der Sonderprüfung landesnaher und landeseigener Gesellschaften durch den Landesrechnungshof Niederösterreich sollen bis Jahresende erste Ergebnisse vorliegen. Konkret geht es um den Vorwurf illegaler Parteienfinanzierung.

Der Landesrechnungshof erhielt am 29. April fünf Aufträge, „wir haben im Mai zu prüfen begonnen“, sagt die Direktorin des Landesrechnungshofes Edith Goldeband. Gleichzeitig betont sie, dass man „mit Hochdruck“ daran arbeite. Inzwischen sei die erste Erhebungsphase beendet, derzeit laufen Stichprobenprüfungen. Erste vorläufige Ergebnisse sollen heuer zur schriftlichen Stellungnahme an die Landesregierung sowie an die betroffene Unternehmung geschickt werden, erklärt die Direktorin auf Anfrage.

Die Frist beträgt zehn Wochen, danach wird der Bericht fertiggestellt. Das vorläufige Ergebnis einer Überprüfung ist vertraulich zu behandeln. Weiter seien in den Berichten „Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse zu wahren“, betont Goldeband. Die Erledigung aller Aufträge werde rund ein Jahr in Anspruch nehmen.

NEOS fordern Veröffentlichung vor Landtagswahl

„Mir ist bewusst, dass die zu prüfenden Datenmengen enorm sind. Allerdings ist es im Interesse aller, dass mögliche Fälle von Inseratenkorruption und illegaler Parteienfinanzierung nicht erst nach dem Wahltermin öffentlich werden“, teilt NEOS-Landesprecherin Indra Collini in einer Aussendung mit.

Wählerinnen und Wähler an den Urnen sollten eine „informierte Entscheidung treffen können“. „Laut Flurfunk steht nun offenbar eine Vorverlegung des Wahltermins vom ursprünglich avisierten 29. Jänner auf den 22. Jänner bevor“, heißt es in der Aussendung der NEOS. Möglich ist ein Termin bis zum 19. März.

Illegale Parteienfinanzierung vermutet

Fünf Aufträge für eine Sonderprüfung ergingen von Landtagsabgeordneten der SPÖ, FPÖ, Grünen und NEOS. Die ersten vier betreffen die HYPO NOE Landesbank für Niederösterreich und Wien AG, die Wirtschaftsagentur des Landes ecoplus, den Energieversorger EVN und dessen Töchter sowie die Landesgesundheitsagentur (LGA). Der fünfte Antrag umfasst die NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH, die NÖ Familienland GmbH, die Radland GmbH, die Niederösterreichische Verkehrsorganisationsges.m.b.H., die Natur im Garten GmbH samt Natur im Garten Service GmbH und DIE GARTEN TULLN GmbH sowie die NÖ.Regional.GmbH.

Die Gebarung dieser Unternehmungen soll in Bezug auf Zahlungsflüsse in Verbindung mit Inseraten und Werbung, Förderungen, Spenden, Sponsorings, Dienstleistungen im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen, Kooperationen und Mitgliedschaften in Vereinen von März 2017 bis Mai 2022 überprüft werden. SPÖ, FPÖ, Grüne und NEOS vermuten illegale Parteienfinanzierung durch die ÖVP. Die Volkspartei weist die Vorwürfe zurück.