Waldhäusl im Gericht
APA/BENEDIKT LOEBELL
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Gericht

Waldhäusl-Urteil: WKStA legt Beschwerde ein

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) will Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil im Prozess gegen Asyllandesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) einlegen. Er wurde vergangene Woche vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen.

Die Urteile gegen Landesrat Gottfried Waldhäusl und eine ehemalige Landesbedienstete sind nicht rechtskräftig, denn die Staatsanwaltschaft hatte bei der Urteilsverkündung am Freitag keine Erklärung dazu abgegeben. Nach Ablauf der dreitägigen Frist kündigte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nun aber an, Nichtigkeitsbeschwerde einzulegen. Damit liegt der Ball nun beim Obersten Gerichtshof.

Waldhäusls Anwalt Manfred Ainedter zeigte sich von der Nichtigkeitsbeschwerde „wenig überrascht“, wie er auf Anfrage von noe.ORF.at mitteilte. Er habe „fast damit gerechnet“, sehe dem weiteren Verlauf des Falles aber „mit Ruhe und Gelassenheit“ entgegen.

Schöffensenat hatte Waldhäusl freigesprochen

In dem seit Februar laufenden Prozess war es um das umstrittene Asylquartier Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) um den Vorwurf des Amtsmissbrauches gegangen. Der Schöffensenat kam dabei zu dem Schluss, dass die Unterkunft für die darin untergebrachten unbegleiteten minderjährigen Asylwerber nicht per se ungeeignet gewesen war – mehr dazu in Amtsmissbrauch: Freispruch für Waldhäusl (noe.ORF.at; 23.9.2022). Auch die ehemalige Landesbedienstete war von allen Vorwürfen freigesprochen worden.

Kritik aus Landes-FPÖ

„Während das juristische Prozedere in die nächste Runde gehen soll, ist es nach wie vor meine Aufgabe, Niederösterreich und seine Bevölkerung vor den Auswirkungen der größten Flüchtlingswelle der letzten Jahrzehnte zu schützen“, reagierte Waldhäusl am Dienstag. Was die Fortführung des Verfahrens betreffe, sei es auch schmerzlich mit anzusehen, welch weitere Kosten in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten für jeden Steuerzahler, entstünden. „Ich bin mir nach wie vor keiner Schuld bewusst“, unterstrich der Landesrat.

Seinen (nicht rechtskräftigen, Anm.) Freispruch sehe er auch „als Bestätigung, meinen politischen Weg weiterzugehen“, so Waldhäusl. „Es ist mir schon klar, dass meine klare Linie in der Asylpolitik vielen politischen Kräften im Lande ein Dorn im Auge ist“, fügte er hinzu.

Rückendeckung bakam Waldhäusl aus seiner Partei: „Hier geht es nicht um Gerechtigkeit, sondern einzig und alleine darum, ein Exempel gegen einen Freiheitlichen zu statuieren“, befand Udo Landbauer, Landespartei- und Klubobmann der FPÖ Niederösterreich, am Dienstag per Aussendung zum Schritt der WKStA. Medien seien vor Waldhäusl und dessen Anwalt über die Beschwerde der Staatsanwaltschaft informiert worden. Dies sei „ein klares Indiz für eine Weisung aus dem grünen Justizministerium“.