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Neue Regeln für mehr Verkehrssicherheit

Mit 1. Oktober gelten durch eine Novelle der Straßenverkehrsordnung neue Regeln im Straßenverkehr. Vor allem jene, die besonders gefährdet sind, sollen jetzt besser geschützt werden. Wer mit dem Rad oder zu Fuß unterwegs ist, hat künftig mehr Rechte.

Der Oktober bringt neue Regeln im Straßenverkehr, die 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung tritt in Kraft. „Die neuen Verkehrsregeln sorgen mit umfassenden Verbesserungen für einen wesentlich höheren Stellenwert von Radfahren und Zufußgehen“, erklärte Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) den Fokus der Novelle.

Radfahrerinnen und Radfahrer dürfen bei einer roten Ampel jetzt rechts abbiegen bzw. auch geradeaus fahren – aber nur, wenn ein neues Verkehrsschild das ausdrücklich erlaubt, erklärt Klaus Robatsch, der Leiter des Bereiches Verkehrssicherheit im Kuratorium für Verkehrssicherheit. „Das ist eine Zusatztafel mit grünem Pfeil, aber das muss die Behörde verordnen. Das muss man sich an den Kreuzungen genau anschauen. Da müssen natürlich die Einsatzkriterien passen und nur dann kann es diese Regel an gewissen Stellen auch wirklich geben.“

Niederösterreich bei neuer Abbiege-Regelung abwartend

Etwa in Linz wurde eine solche Tafel am Freitag bereits angebracht, in Niederösterreich zeigt man sich noch abwartend. Laut Landeshauptfrau-Stellvertreter Franz Schnabl (SPÖ) ist vorerst nicht absehbar, bei welchen Ampeln ein Abbiegen bei Rot ermöglicht wird. „Hierbei handelt es sich um einen wesentlichen Bereich der Verkehrssicherheit – im Speziellen für alle Radfahrerinnen und Radfahrer. Dies bedarf einer gründlichen Prüfung des Vorhabens“, erklärte Schnabl auf Anfrage.

Apropos rechts abbiegen: Ab 1. Oktober ist das für Lkw im Ortsgebiet nur noch in Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Diese Regelung begründet das Verkehrsministerium damit, dass es immer wieder zu gefährlichen Situationen und Unfällen kommt, weil Fußgängerinnen und Fußgänger oder Radfahrerinnen und Radfahrer von Lkw übersehen werden.

Kreuzung mit Rot-Abbiegeampel
Fotokerschi.at / Kerschbaummayer
Dieses Schild ermöglicht künftig das Abbiegen trotz roter Ampel

Verpflichtender Abstand beim Überholen

Neu ist außerdem ein verpflichtender Mindestabstand beim Überholen von Fahrrädern, eineinhalb Meter sind es im Stadtgebiet, zwei Meter außerorts. Diese Regel gilt ab einer Geschwindigkeit von 30 km/h und ersetzt die bisherige ungenaue Faustregel. Das gilt analog übrigens auch beim Überholen von E-Scootern. Erlaubt wird außerdem das schützende Fahren neben Kindern auf dem Fahrrad. „Wenn man ein Kind am Rad begleitet, darf man künftig immer nebeneinander fahren, außer auf Schienenstraßen“, heißt es vom Verkehrsministerium.

Auch neben der Zusatztafel, die das rechts Abbiegen auch bei roter Ampel ermöglicht, gibt es neue Verkehrszeichen, etwa das Schild, das auf eine „Schulstraße“ hinweist. Diese Schulstraßen können künftig in der unmittelbaren Umgebung von Schulgebäuden eingerichtet werden. Dort ist etwa Kfz-Verkehr verboten und die Durchfahrt mit dem Fahrrad nur in Schrittgeschwindigkeit erlaubt.

Experte sieht Licht und Schatten

Robatsch sieht all die neuen Regelungen jedenfalls nicht nur positiv. „Die Novelle zielt weniger auf die Verkehrssicherheit ab als auf das Mobilitätsverhalten“, so der Experte. Viele Aspekte würden sicherlich für mehr Verkehrssicherheit sorgen, „aber es gibt aber auch einige Dinge, bei denen wir leider davon ausgehen, dass die Verkehrssicherheit eher verschlechtern.“

Kritisch sieht Robatsch etwa, dass nach einem parallel in die Fahrbahn einmündenden Radweg jetzt ein Reißverschlussprinzip zwischen Radfahrerinnen und Radfahrern und Autofahrerinnen und Autofahrern vorgesehen ist. „Das wird womöglich nicht von allen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen. Das könnte die Verkehrssicherheit verringern“, so der Experte für Verkehrssicherheit.