chronik

Geisterfahrer zu 16 Monaten Haft verurteilt

Ein Geisterfahrer ist am Dienstag am Landesgericht St. Pölten nicht rechtskräftig zu 16 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Mann hatte vergangenes Jahr einen schweren Unfall auf der Westautobahn (A1) verursacht. Drei Personen kamen ums Leben.

Nach dem Unfall im April 2021 waren insgesamt fünf Personen mit teils schweren Verletzungen in Krankenhäuser gebracht worden, drei von ihnen sind ihren Verletzungen erlegen. Sie waren Insassen zweier Pkw, die an diesem Tag gegen 3.30 Uhr zwischen Loosdorf (Bezirk Melk) und St. Pölten-Süd auf der Richtungsfahrbahn nach Wien zusammenstießen – mehr dazu in Drittes Todesopfer nach Geisterfahrerunfall (noe.ORF.at, 29.04.2022).

Grob fahrlässige Tötung

Nach dem Unfall wurden die Beteiligten von der Polizei einvernommen. Daraufhin wurde gegen den beschuldigten Lenker am Landesgericht St. Pölten ein Strafverfahren eröffnet. Der Geisterfahrer – im Jahr 2000 geboren – wurde am Dienstag wegen grob fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu 16 Monaten bedingter Haft verurteilt.

Der Lenker und die Staatsanwaltschaft nahmen das Urteil laut Gericht an. Das Urteil sei aber noch nicht rechtskräftig, weil die Vertretung der Geschädigten noch keine Erklärung zum Urteil abgegeben hat, heißt es gegenüber noe.ORF.at.