Politik

Krems: Parteien veranlassen Verfassungsklage

Drei Kremser Parteien ziehen nach der Gemeinderatswahl vor den Verfassungsgerichtshof: FPÖ, NiK und MFG fordern, die Rechtmäßigkeit der Mandatsverteilung über das D’Hondtsche System zu prüfen. Die Wahl selbst wird nicht angefochten.

Bei der Wahl am 4. September war die SPÖ als Siegerin hervorgegangen. Bürgermeister Reinhard Resch blieb im Amt – mehr dazu in Krems: Resch wieder Bürgermeister (noe.ORF.at; 4.10.2022). Den drei Parteien geht es aber nicht um das Wahlergebnis oder einen möglichen Wahlbetrug, sondern um das Berechnungsprinzip der Mandate.

FPÖ, NiK (NEOS in Krems) und MFG (Menschen – Freiheit – Grundrechte) haben bei der Wahl den dritten, sechsten und siebten Platz belegt. Mit der Mandatsverteilung im Stadtsenat sind sie nun unzufrieden. Berechnet wird diese in Niederösterreich durch eine Formel des Belgiers Victor D’Hondt.

Kleinere Parteien bei wenigen Sitzen benachteiligt

Die Parteien argumentieren, dass das D’Hondtsche System unfair sei, wenn nur wenige Mandate vergeben werden. Als Beispiel führen die Parteien eine Situation von zehn konkurrierenden Parteien um fünf Gemeindevorstandsmandate an. In bestimmten Fällen könne es bei einer solchen Situation sein, dass die stärkste Partei, etwa wenn die Verteilung der Stimmen sehr unterschiedlich ausfiel, mit nur 36 Prozent alle Mandate erhält.

Hier „entfaltet das derzeit gesetzliche vorgesehene D’Hondt’sche Verteilungsverfahren die Charakteristika eines Mehrheitswahlrechts, und das ist verfassungswidrig“, heißt es in einer Aussendung der Parteien. Kleinere Parteien würden dadurch benachteiligt. Der Verfassungsgerichtshof könnte sich nun mit der Rechtmäßigkeit dieser Mandatsverteilung beschäftigen, sofern der Antrag aus Krems dort angenommen wird.