Gericht

Toter Hund in Brunnen: Sieben Monate bedingt

Am Landesgericht St. Pölten ist am Mittwoch ein Urteil im Fall eines Hundes, der im April tot in einem Brunnenschacht entdeckt worden ist, gefallen. Die angeklagte Lebensgefährtin des Tierbesitzers wurde zu sieben Monate bedingter Haft verurteilt.

Die 48-jährige Frau bestritt auch beim Prozess am Mittwoch die Vorwürfe. In der Urteilsbegründung hieß es, dass viele Fragen offen geblieben seien und keine abschließende Erklärung für die Tat gefunden werden konnte. Allerdings sei die Beweislage eindeutig, es hätten zu viele Indizien auf die Angeklagte verwiesen. Dass eine fremde Person den Hund getötet haben könnte, sei laut Richter „unplausibel“, er glaubt an eine „Kurzschlusshandlung, aus welchem Grund auch immer“. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Angeklagte selbst beschrieb die letzten Stunden mit dem Tier als „völlig normal“. Sie will den Hund am 19. April auch – wie immer – ausgiebig gefüttert haben. Im Verdauungstrakt des Tieres wurde jedoch laut einem Sachverständigengutachten kein Inhalt entdeckt. Dass sie Paketschnur und -band in ihrem Haushalt gehabt habe, bejahte die gebürtige Wienerin. Sie habe diese Utensilien aufgrund eines bevorstehenden Umzugs verwendet.

„Es ist alles eigenartig in dem Fall“, räumte der Lebensgefährte und Tierhalter weiters ein. „In der Verzweiflung“ sei er nach langer Suche auf die Idee gekommen, auch in dem mit einem Betondeckel verschlossenen Brunnenschacht nachzusehen. Dort wurde „Liam“ letztlich entdeckt. Er habe sich eingebildet, dass sich auf dem Deckel Kratzspuren befinden würden, gab der Mann zu Protokoll.

Verteidigerin Astrid Wagner sprach von einem „besonderen Akt“. Was passiert sei, sei „sehr abscheulich“. Die Beschuldigte habe immer Hunde gehabt, aber „nie einen Tierhass“ gezeigt. Vielmehr habe es Probleme mit Nachbarn und dem Vermieter gegeben. Der 48-Jährigen fehle zudem das Motiv, gefordert wurde ein Freispruch im Zweifel.

Tier starb nach Überlebenskampf

Der laut Strafantrag acht Jahre alte Border-Collie-Rüde „Liam“ wurde am 21. April auf einem nicht abgesperrten Grundstück des Tierbesitzers vom Hundehalter selbst in dem sieben Meter tiefen und mit Wasser befüllten Brunnenschacht entdeckt. Vorder- und Hinterbeine sowie die Schnauze des Hundes waren mit einem Paketklebeband zusammengebunden. Zuvor war das Tier als abgängig gemeldet worden.

Ergebnisse der veterinärmedizinischen Untersuchung zeichneten ein grausames Bild. Polizeiangaben zufolge ließ Flüssigkeit in der Lunge des Vierbeiners darauf schließen, dass er nach einem Überlebenskampf in dem Brunnen ertrunken ist. Zuvor war das Tier verletzt worden. Im Strafantrag ist die Rede davon, dass „Liam“ durch das „Anstoßen an Kanten subkutane Blutungen erlitt“.

Verübt wurde die Tat dem Strafantrag zufolge in der Zeit von 19. bis 20. April. Die Causa hatte für Aufsehen gesorgt, für Hinweise wurden von Tierschutzorganisationen und Privatpersonen Geldbeträge ausgelobt.