zerstörter Zug
Pressestelle BFK Mödling / Michael Buhn
Pressestelle BFK Mödling / Michael Buhn
Chronik

Zugsunglück: Anklage gegen Triebwagenführer

Nach dem Zugsunglück in Münchendorf (Bezirk Mödling) im Mai hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Triebwagenführer eingebracht. Dem Mann wird fahrlässige Gemeingefährdung vorgeworfen. Ein Passagier starb, mehrere Fahrgäste wurden verletzt.

Dem Beschuldigten werde ein „Sorgfaltsverstoß“ angelastet, sagte Erich Habitzl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, und bestätigte damit einen „Kurier“-Bericht. Der Triebwagenführer soll die Geschwindigkeit weit über das erlaubte Tempo hinaus erhöht haben. Trotz Schnellbremsung war es dem Bericht zufolge zur Entgleisung gekommen.

Der mit etwa 70 Passagieren besetzte „Ventus“-Zug der Raaberbahn soll auf dem Weg von Deutschkreutz (Bezirk Oberpullendorf) im Burgenland nach Wien mit 145 statt 60 km/h durch eine Weiche in Münchendorf gefahren sein. Einer der sechs Wagen der Doppelgarnitur war in ein Feld gestützt. Ein zweiter war seitlich auf der Böschung neben der Zugstrecke liegengeblieben. Die übrigen vier Wagen waren aus den Gleisen gesprungen.

Zugunglück aus der Luft
ÖAMTC
Einer der sechs Wagen der Doppelgarnitur war in ein Feld gestürzt, ein zweiter war seitlich auf der Böschung liegengeblieben

Haft- oder Geldstrafe

Bei dem Unglück war ein 25-jähriger Eisenstädter gestorben. Der 52-jährige Triebwagenführer und zwei Fahrgäste aus Wien, eine Frau (35) und ein Mann (78), hatten nach früheren Angaben schwere Blessuren, weitere Passagiere leichte Verletzungen erlitten – mehr dazu in Zug entgleist: Ein Toter, mehrere Verletzte (noe.ORF.at; 9.5.2022).

Ein technisches Gebrechen schloss die stellvertretende Generaldirektorin der Raaberbahn, Hana Dellemann, bereits kurz nach dem Unglück aus. Durch die Erhebungen der Staatsanwaltschaft dürfte sich nun „menschliches Versagen“ erhärtet haben. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest. Im Fall einer Verurteilung drohen dem Ungarn eine Haftstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.