Politik

Inseratenprüfung: Erste vorläufige Resultate

In der Prüfung landesnaher und -eigener Gesellschaften durch den Landesrechnungshof wegen vermuteter illegaler Parteifinanzierung sind die ersten drei vorläufigen Ergebnisse verschickt worden. Ob der Bericht vor der Landtagswahl fertig wird, ist offen.

Eine Vorlage des Berichts vor der Landtagswahl am 29. Jänner 2023 hänge „vom Einlangen und vom Umfang der jeweiligen Stellungnahme ab“, sagte Direktorin Edith Goldeband zu einem „Krone“-Onlinebericht. An elf Berichten wird gearbeitet. Drei vorläufige Überprüfungsergebnisse wurden nun zur schriftlichen Stellungnahme an die betroffenen Unternehmen und an die Landesregierung geschickt.

Die zehnwöchige Frist endet laut „Krone“ am 23. Jänner 2023, dem Montag vor der Landtagswahl. Danach werden die Stellungnahmen eingearbeitet und die Berichte fertiggestellt. Öffentlich sind die vorläufigen Ergebnisse nicht, sie müssen vertraulich behandelt werden.

Die weiteren vorläufigen Überprüfungsergebnisse werden laut Goldeband „nach und nach folgen“ – „unabhängig von einem Wahltermin“. Der Landesrechnungshof und die zu überprüfenden Unternehmen arbeiten laut Goldeband seit Mai die Aufträge vom 28. April im Rahmen der personellen und rechtlichen Möglichkeiten ab und werden dies weiterhin tun.

Was bei der Sonderprüfung untersucht wird

Der Landesrechnungshof überprüft Zahlungsflüsse von März 2017 bis Mai 2022 in Verbindung mit Inseraten und Werbung, Förderungen, Spenden, Sponsorings, Dienstleistungen im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen, Kooperationen und Mitgliedschaften in Vereinen. Evaluiert werden etwa Konzepte für Kommunikation oder Social Media sowie Verträge bzw. Vereinbarungen für einzelne Zahlungen. SPÖ, FPÖ, Grüne und NEOS vermuten illegale Parteienfinanzierung durch die Volkspartei. Die ÖVP weist die Vorwürfe zurück.

Die fünf Aufträge für eine Sonderprüfung kamen von Landtagsabgeordneten der SPÖ, FPÖ, Grünen und NEOS. Vier betreffen die HYPO NOE, die Wirtschaftsagentur des Landes ecoplus, den Energieversorger EVN und dessen Töchter sowie die Landesgesundheitsagentur.

Der fünfte Antrag umfasst die NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH, die NÖ Familienland GmbH, die Radland GmbH, die Niederösterreichische Verkehrsorganisationsges.m.b.H., die Natur im Garten GmbH mit Natur im Garten Service GmbH und DIE GARTEN TULLN GmbH sowie die NÖ.Regional.GmbH.