Eines der beiden Unfallautos auf der Horner Straße
FF Niederrußbach
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Gericht

Unfall mit zwei Toten: 59-Jährige verurteilt

Nach einem Unfall, der im April in Rußbach (Bezirk Korneuburg) zwei Tote und mehrere Schwerverletzte gefordert hatte, ist eine 59-Jährige am Freitag in Korneuburg zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden.

Der Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung ist Gerichtsangaben zufolge nicht rechtskräftig. Die Angeklagte, die selbst bei dem Crash verletzt worden war, offenbarte im Rahmen der Verhandlung Erinnerungslücken.

Der Zusammenstoß hatte sich am Abend des 3. April ereignet. Die 59-jährige Wienerin dürfte kurz nach 19.30 Uhr mit ihrem Auto ins Schleudern geraten und mit der rechten Wagenseite in das entgegenkommende Auto einer Familie aus dem Bezirk Horn geprallt sein. Für zwei 20-Jährige, die im Fahrzeug der Wienerin saßen, kam jede Hilfe zu spät. Die beiden Frauen starben an der Unfallstelle.

Sieben Insassen, unter ihnen zwei Kinder im Alter von drei und vier Jahren, erlitten teils schwere Blessuren. Die Notarzthubschrauber „Christophorus 2“ und „Christophorus 9“ standen im Einsatz. Seitens der Staatsanwaltschaft Korneuburg war von in Summe fünf Schwerverletzten die Rede.

Erfolgslose Suche nach Unfallursache

Bei der Suche nach der Ursache wurde am Freitag vorwiegend im Dunkeln getappt. Laut Wolfgang Schuster-Kramer, dem Sprecher des Landesgerichts Korneuburg, lieferten weder Technik noch Witterung eine Erklärung. Die Beschuldigte selbst konnte auch nicht weiterhelfen, sie konnte sich laut dem Sprecher „an nichts erinnern“.

Während die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichtete, erbat sich die Verteidigerseite Bedenkzeit. Angemeldet worden war ein Privatbeteiligtenanspruch von 1.000 Euro, dieser wurde nach Angaben von Schuster-Kramer auch zugesprochen.