Chronik

Ex-Fußballerin äußert sich zu tödlichem Unfall

Ein 37 Jahre alter Mann ist am Freitag bei einem Autounfall in Asparn (Bezirk Tulln) getötet worden. In den Unfall war die frühere Nationalteamspielerin Nina Burger verwickelt. Der ÖFB übermittelte Freitagabend ein Statement Burgers.

„Ich kann keine Worte finden, die mein Bedauern darüber ausdrücken, was heute passiert ist. Alle meine Gedanken sind bei den Hinterbliebenen. Was sie jetzt durchleiden müssen, ist nur schwer vorstellbar und kaum zu ertragen“, wurde Nina Burger zitiert. Der Fußballverband gab an, Burger jegliche Unterstützung „in der Bewältigung dieser schweren Situation zugesichert“ zu haben und bat, die Privatsphäre zu respektieren.

Die ehemalige Sportlerin war mit ihrem Auto auf der B19 in den entgegenkommenden Wagen des Mannes gekracht. Der Niederösterreicher starb noch an der Unfallstelle. Die Lenkerin hatte 0,54 Promille. Die 34-Jährige dürfte kurz vor 5.30 Uhr mit ihrem Auto nach rechts auf das Bankett abgekommen sein.

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Verunfallte Autos
FF Tulln
Zu einem tragischen Unfall kam es auf der B19 in Langenrohr
Verunfallte Autos
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Zwei Autos kollidierten
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FF Tulln
Ein Lenker kam ums Leben
Verunfallte Autos
FF Tulln
Burger erlitt Verletzungen und wurde in das Universitätsklinikum Tulln gebracht
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FF Tulln
Die Lenkerin war alkoholisiert

Gleich darauf soll sie den Pkw nach links gelenkt haben und mit dem entgegenkommenden Auto kollidiert sein, berichtete die Landespolizeidirektion Niederösterreich. Sie erlitt Verletzungen und wurde in das Universitätsklinikum Tulln gebracht.

Dienstrechtliche Folgen möglich

Bei der 34-Jährigen handelt es sich „um eine Bedienstete des Innenministeriums“, teilte ein Ressortsprecher mit. „Personenbezogene Details können im Hinblick auf datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht genannt werden“, hieß es seitens des Innenministeriums weiter. Durch das Statement Burgers Freitagabend wählte sie selbst den Schritt an die Öffentlichkeit.

Zunächst werde „der Ausgang des strafgerichtlichen Verfahrens abgewartet“, wurde seitens des Ministeriums betont. „Nach der gerichtlichen Behandlung wird der Sachverhalt von dem hierfür im BMI zuständigen Referat dienstrechtlich geprüft und beurteilt. Dem Ausgang dieser Beurteilung zufolge erfolgen alle weiteren Schritte im Sinne des Beamtendienstrechtsgesetzes.“