Politik

Ermittlungen gegen Waldhäusl eingestellt

Zwei weitere Ermittlungsverfahren gegen Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) sind laut Staatsanwaltschaft St. Pölten eingestellt worden. In den Vorwürfen ging es um Waldhäusls Forderung einer „Asyl-Triage“ sowie um Zahlungen an eine Flüchtlingsunterkunft.

Die Ermittlungen gegen Landesrat Waldhäusl sind im Fall der Forderung nach einer „Asyl-Triage“ sowie der vertragslosen Zahlungen an eine Unterkunft für Geflüchtete in St. Pölten eingestellt worden. Das bestätigte am Samstag ein Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten gegenüber noe.ORF.at. Zuerst hatten die „Niederösterreichischen Nachrichten“ (NÖN) darüber berichtet.

Im März hatte Waldhäusl eine „Triage im Asylbereich“ ausgerufen. Die Situation sei so dramatisch, dass sie nicht mehr bewältigt werden könne, so sein Argument. Konkret sollten ukrainische Frauen und Kinder bei der Zuteilung zu Unterbringungsplätzen des Landes gegenüber Geflüchteten aus anderen Ländern bevorzugt werden.

Forderung nach „Triage“ war rein politische Aussage

Die Staatsanwaltschaft St. Pölten sah darin zunächst einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Asylwerberinnen und Asylwerber nach dem niederösterreichischen Grundversorgungsgesetz und nahm Ermittlungen auf – mehr dazu in Neue Ermittlungen gegen Waldhäusl laufen (noe.ORF.at; 31.8.2022).

Wie der Leiter der Staatsanwaltschaft St. Pölten Leopold Bien nun bestätigte, werden die Ermittlungen fallen gelassen. Es habe sich bei der „Triage-Forderung“ um eine rein politische Aussage gehandelt, die keine tatsächliche Bevorteilung ukrainischer Geflüchteten gegenüber Menschen aus anderen Ländern mit sich gebracht hätte.

Zahlungen ohne Vertrag der Situation geschuldet

Auch im Falle des zweiten Vorwurfs habe sich die Verdachtslage nicht bestätigt, heißt es laut „NÖN“. Waldhäusl war vorgeworfen worden ohne vertragliche Grundlage Zahlungen an einen Unterkunftbetreiber eines Flüchtlingsquartiers im Bezirk St. Pölten getätigt zu haben. Laut der Zeitung sieht die Staatsanwaltschaft St. Pölten die konkrete Handlung nun als schnelle Maßnahme, um Geflüchtete rasch unterzubringen und wertet sie nicht mehr als Amtsmissbrauch.

Ein drittes Verfahren wegen Amtsmissbrauchs war im September mit einem Freispruch für Waldhäusl zu Ende gegangen. Die Vorwürfe drehten sich damals um die Verlegung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in das mit Stacheldraht begrenzte Asylquartier Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) im November 2018. Die Richterin wertete die Verlegung zwar als „falsches Signal“, nicht jedoch als Straftatbestand – mehr dazu in Amtsmissbrauch: Freispruch für Waldhäusl (noe.ORF.at; 23.9.2022).