Gericht

Bedingte Haft nach NS-Wiederbetätigung

Am Landesgericht Wr. Neustadt sind zwei Angeklagte wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz und das Waffengesetz zu bedingten Haftstrafen verurteilt worden. Sie sollen u. a. Gegenstände mit NS-Bezug und verbotene Waffen aufbewahrt haben.

Die beiden 54-jährigen Beschuldigten – ein Mann und eine Frau – wurden am Dienstag in einem Geschworenenprozess zu zwei Jahren bzw. 18 Monaten bedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist laut Gerichtssprecherin Birgit Borns noch nicht rechtskräftig.

Die Angeklagten sollen Fotos und Videos mit nationalsozialistischem Gedankengut versendet und in ihrem Wohnhaus in Landegg (Bezirk Baden) Bilder mit Hakenkreuzen, NS-Liederbücher sowie weitere Gegenstände mit NS-Bezug frei zugänglich aufbewahrt haben.

Weiters sollen die beiden zahlreiche verbotene Waffen – darunter eine Pumpgun und 39 Eigenbauschusswaffen – sowie Kriegsmaterial illegal besessen und teilweise geladen und ungesichert aufbewahrt haben. Auch Waffen der Kategorie B wurden im Haus der beiden gefunden. Unter diese Kategorie fallen etwa Revolver, Pistolen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen.