Chronik

Inseratenprüfung: Erste Stellungnahmen

In der Sonderprüfung landesnaher und landeseigener Gesellschaften durch den Landesrechnungshof zu vermuteter illegaler Parteienfinanzierung gibt es erste Stellungnahmen der Unternehmen und der Landesregierung.

Der Landesrechnungshof arbeitet an elf Berichten. Überprüft werden Zahlungsflüsse von März 2017 bis Mai 2022 in Verbindung mit Inseraten und Werbung, Förderungen, Spenden, Sponsorings, Dienstleistungen im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen, Kooperationen und Mitgliedschaften in Vereinen. Evaluiert werden etwa Konzepte für Kommunikation oder Social Media sowie Verträge bzw. Vereinbarungen für einzelne Zahlungen. SPÖ, FPÖ, Grüne und NEOS vermuten illegale Parteienfinanzierung durch die Volkspartei. Die ÖVP weist die Vorwürfe zurück.

Die ersten drei vorläufigen Ergebnisse waren im November vom Landesrechnungshof zur Stellungnahme übersendet worden. Wenig später gingen die Antworten retour. Stellungnahmen der Unternehmen und der Landesregierung werden nun eingearbeitet.

LGA will Empfehlung berücksichtigen

Im vorläufigen, 58 Seiten umfassenden Überprüfungsergebnis hinsichtlich der Landesgesundheitsagentur (LGA) wird festgehalten, dass die LGA Richtlinien „auf das erforderliche Ausmaß und auf Bereiche mit unbestimmter Rechtslage“ beschränkt habe. Ausdrückliche Regelungen in den Bereichen Inserate und Werbung, Spenden sowie u.a. für Zahlungen an politische und wahlwerbende Parteien seien für „nicht notwendig“ erachtet worden.

Nach Rechtsansicht der LGA schlossen insbesondere das Landesgesundheitsagenturgesetz, das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz sowie das Korruptionsstrafrecht solche Zahlungen aus. Der Landesrechnungshof regte nun dazu an, diese Rechtsansicht in einer Richtlinie zu verankern. Diese Empfehlung werde seitens der LGA berücksichtigt, heißt es in der Stellungnahme, die der APA und noe.ORF.at vorliegt.

Bessere Kontrolle bei Abrechnung von Dienstleistungen

Weitere Ergebnisse des Landesrechnungshofs sind, dass die LGA ihre bisherige Mediaplanung evaluieren und weiterentwickeln sowie – im Zusammenhang mit einer im Oktober 2021 geschalteten Reportage über das Healthacross-Gesundheitszentrum in Gmünd – „die Abrechnung von Dienstleistungen besser kontrollieren“ solle. Von der Landesgesundheitsagentur wurden entsprechende Schritte angekündigt.

Diverse Stichproben zeigten laut vorläufigem Überprüfungsergebnis, dass Schaltungen in Online- und Printmedien den Mediendaten und Anzeigentarifen entsprochen haben. Auch drei Stichproben hinsichtlich Werbung in Rundfunkmedien „standen mit dem gesetzlichen Auftrag der NÖ Landesgesundheitsagentur und mit deren Kommunikationsstrategie im Einklang“.

Auftrag: Vorgehen zur Korruptionsbekämpfung festlegen

Hinsichtlich NÖ Familienland GmbH und Radland GmbH lautet ein Ergebnis, dass die Landesregierung ein „zweckmäßiges Regelwerk für die Verwaltung der Anteile des Landes ausarbeiten lassen und verbindlich in Kraft setzen“ solle. Diese Empfehlung wird laut Stellungnahme der Landesregierung umgesetzt.

Familienland wurde aufgetragen, „eine verbindliche Vorgehensweise zur Korruptionsbekämpfung“ festzulegen und dem Personal zu vermitteln. Dem sei bereits entsprochen worden, antwortete die NÖ Familienland GmbH. Weiters solle, so der Landesrechnungshof, „Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit“ des Kommunikationskonzepts sowie der Mediaplanung hinterfragt und gegebenenfalls angepasst werden.

Radland: Marketingstrategie weiterentwickeln

Für Radland wurden zudem u.a. eine Weiterentwicklung der Marketingstrategie und die Vornahme einer Mediaplanung angeregt. Weiters solle die Landesregierung der Radland GmbH „messbare Vorgaben für Ergebnisse erteilen und deren Gebarung durch ein unterjähriges Berichtswesen ergebnisbezogen steuern“. Diese Empfehlung werde seitens der Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten umgesetzt, heißt es in der Antwort der Landesregierung.

Die Aufträge für eine Sonderprüfung kamen von Landtagsabgeordneten der SPÖ, FPÖ, Grünen und NEOS. Vier betreffen die HYPO NOE, die Wirtschaftsagentur des Landes ecoplus, den Energieversorger EVN und dessen Töchter sowie die Landesgesundheitsagentur (LGA). Der fünfte Antrag umfasst die NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH, die NÖ Familienland GmbH, die Radland GmbH, die Niederösterreichische Verkehrsorganisationsges.m.b.H., die Natur im Garten GmbH mit Natur im Garten Service GmbH und DIE GARTEN TULLN GmbH sowie die NÖ.Regional.GmbH.

Schnabl: Stellungnahmen „unzureichend“

Als „unzureichend“ bezeichnete Landeshauptfrau-Stellvertreter und SPÖ-Landesparteivorsitzender Franz Schnabl die Stellungnahmen – es werde „lediglich auf Stellungnahmen der Gesellschaften verwiesen. Es reicht nicht nur zu sagen, dass Empfehlungen ,umgesetzt’ werden. Es wäre geboten, dazu konkreter Stellung zu nehmen, in welcher Form und bis wann diese Empfehlungen umgesetzt werden“, so Schnabl.

In einer der Agenturen werde zudem – durch das Wort „zuständigkeitshalber“ – der Eindruck erweckt, dass eine Unzuständigkeit seitens der Landesregierung vorliegt, kritisiert Schnabl. „Laut Geschäftsordnung sind jedoch ÖVP-Mitglieder der Landesregierung als ‚zuständig‘ definiert. Durch diese Vorgangsweise wurde in der Vergangenheit – seitens der ÖVP – auch immer öfter das Anfragerecht des Landtags untergraben“, so der SPÖ-Chef.

Schneeberger: „Nichts dran an Vorwürfen“

ÖVP-Klubobmann Klaus Schneeberger konterte in einer schriftlichen Stellungnahme am Dienstagabend: „Laut den Medienberichten ist genau nichts dran an den Vorwürfen von SPÖ/FPÖ/NEOS/Grüne – sie haben den Rechnungshof beauftragt, jetzt sollten sie auch das Ergebnis zur Kenntnis nehmen. Nämlich, dass nichts dran ist an ihren Vorwürfen. Dass Schnabl trotzdem mit dieser Nullnummer um sich schlägt, kann nur mehr als Akt der Verzweiflung gewertet werden."