Der Eingangsbereich eines Spitals mit den Richtungsweisern „Kreißsaal“ und „Unfall“
APA/HELMUT FOHRINGER
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Gesundheit

Aus für 3-G-Regel auch in Niederösterreich

Niederösterreich folgt der Verordnung des Bundes und hat mit Freitag die 3-G-Kontrollen in Spitälern, Alten- und Pflegeheimen aufgehoben. Das teilte die Landesgesundheitsagentur mit. Die Bundesländer hätten strengere Maßnahmen beschließen können.

Das Gesundheitsministerium hatte am Donnerstag in einer Aussendung angekündigt, dass die 3-G-Regel für Besucherinnen und Besucher sowie das Personal in Spitälern, Alten- und Pflegeheimen bzw. anderen Gesundheitseinrichtungen ab Freitag fällt. Die entsprechende Novelle der Covid-19-Basismaßnahmenverordnung wurde noch am Donnerstag kundgemacht. Weiter aufrecht bleibt dagegen die Maskenpflicht in diesen Einrichtungen.

Einzelne Bundesländer oder Gesundheitseinrichtungen dürfen strengere Maßnahmen vorsehen. In Niederösterreich ist das aber nicht der Fall. Bei der zuständigen Landesgesundheitsagentur war die Novelle bis Donnerstagabend noch nicht eingelangt, daher habe es zunächst noch keine Information an die Krankenhäuser sowie Alten- und Pflegeheime gegeben. Am Freitag teilte eine Sprecherin gegenüber noe.ORF.at mit, dass man den Weg des Bundes mitgehe. Zutrittskontrollen würden ab sofort nicht mehr stattfinden.

„Nicht mehr zielführend“

Das Gesundheitsministerium hatte das Aus für die 3-G-Regel mit der aktuellen Situation in den Krankenhäusern sowie in den Alten- und Pflegeheimen begründet. Dort würden neben dem Coronavirus auch etwa die Influenza oder das RS-Virus auftreten. In diesem Zusammenhang stelle die Maske aktuell den einzig verlässlichen Schutz dar. „Nur die FFP2-Maske schützt die Patientinnen und Patienten wirksam vor den derzeit grassierenden Viruserkrankungen. Ein 3-G-Nachweis ist in dieser Situation nicht mehr zielführend“, so Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne). Impfung und Genesung würden nur bedingt davor schützen, eine Coronavirus-Infektion weiterzugeben.

Darüber hinaus sei die andauernde Testpflicht für das Personal oft eine Belastung gewesen, argumentiert man weiter. Durch die Kontrolle und das ständige Vorweisen von 3-G-Nachweisen
sei zusätzlicher Aufwand entstanden. Gültig ist die neue Verordnung bis Ende Februar. Sollte sich an der derzeitigen Coronavirus-Situation etwas ändern, sei aber eine Neufassung der Verordnung jederzeit möglich, so Rauch.

An der Teststrategie des Landes ändere sich mit der Novelle vorläufig nichts, hieß es aus dem Büro von Gesundheitslandesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ). Nach wie vor könne man sich nach Aufforderung durch die Gesundheitshotline 1450 in behördlichen Teststraßen testen lassen oder je fünf PCR- und Antigentests in Apotheken pro Monat in Anspruch nehmen.