Gericht

Zu hohes Gehalt: Finanzleiter freigesprochen

Der frühere Leiter der Finanzabteilung der Gemeinde Poysdorf (Bezirk Mistelbach) soll jahrelang ein zu hohes Gehalt bezogen haben. Am Landesgericht Korneuburg ist er am Donnerstag freigesprochen worden, weil kein Vorsatz nachgewiesen werden konnte.

Wegen schweren Betrugs und Amtsmissbrauchs musste sich der mittlerweile pensionierte Gemeindebedienstete am Landesgericht Korneuburg verantworten. Die Ungereimtheiten waren nach seiner Pensionierung aufgefallen. Auch der Stadtamtsdirektor soll profitiert haben. Für die Gemeinde soll ein Schaden von rund 2,2 Millionen Euro entstanden sein.

Vom Vorwurf, über Jahrzehnte zu viel Gehalt bezogen zu haben, wurden beide Männer freigesprochen. In den 1990er Jahren bekamen beide eine höhere Diensteinstufung und damit eine höhere Zulage. Diese Einstufung erfüllten sie jedoch mit ihrer Ausbildung nicht. Dass das vorsätzlich und wissentlich passiert ist, konnte nicht bewiesen werden, heißt es vom Landesgericht.

Verurteilt worden ist der frühere Finanzleiter allerdings, weil er seine Ex-Frau um Unterhalt betrogen haben soll. Es sei ihm auch ungerechtfertigterweise verfallener Urlaub ausbezahlt worden, und er habe ein offizielles Protokoll, das auch an die Landesregierung ging, umgeschrieben. Deswegen muss er 34.560 Euro zahlen, außerdem wurde er zu einer einjährigen, bedingten Freiheitsstrafe verurteilt, heißt es vom Landesgericht.

Urteil nicht rechtskräftig

Der Mann nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Gegenüber seiner Ex-Frau habe der Mann Unterhaltsansprüche nachgezahlt, ebenso habe er einen Teil der ausgezahlten Urlaube an die Gemeinde zurücküberwiesen, heißt es vom Landesgericht.

Der Zweitangeklagte, der Stadtamtsdirektor, wurde bezüglich des zu hohen Gehalts ebenfalls freigesprochen. Verurteilt wurde er wegen Amtsmissbrauchs, weil er das unrichtige Protokoll verfasst haben soll, so das Landesgericht. Seine Geldstrafe beträgt 18.240 Euro. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Die Finanzprokuratur, als Vertreter der Republik und in diesem Fall speziell der Gemeinde Poysdorf, wurde vom Gericht für ihre Ansprüche auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Dagegen wurde Berufung eingelegt.