Gesundheit

2023: Ausweitung bei gratis HPV-Impfung

Ab Februar 2023 wird die HPV-Impfung bis zum vollendeten 21. Lebensjahr gratis abgegeben. Sie wirkt gegen humane Papillomviren, die auch Krebs auslösen können. Auch die Grippeimpfung wird im neuen Jahr günstiger, die Rezeptgebühr steigt hingegen.

Ab Februar 2023 wird die HPV-Impfung, die Krebserkrankungen verhindern soll, bis zum vollendeten 21. Lebensjahr gratis abgegeben. Der Fokus im kostenlosen Kinderimpfprogramm liegt weiterhin auf dem Zeitraum vom vollendeten neunten bis zwölften Lebensjahr, in dem auch die Wirksamkeit gegen HP-Viren und spätere Tumore am besten ist. Das Gesundheitsministerium will aber „Nachholimpfungen“ ermöglichen, bei denen sonst mehr als 200 Euro pro Dosis zu bezahlen wären.

Das bringt 2023

Bis 2. Jänner informiert noe.ORF.at täglich in zwei Artikeln über die Neuerungen, die 2023 kommen werden.

Die HPV-Impfung war 2014 für Mädchen und Buben ins kostenlose Kinderimpfprogramm aufgenommen worden. Von den in Frage kommenden Kindern wurde laut den Abrufzahlen der Impfdosen seither nur etwa jedes zweite immunisiert. Auch Männer sind von humanen Papillomviren betroffen und sollten sich impfen lassen. Neben dem häufigen Gebärmutterhals- sowie Scheiden- und Vulvakrebs bei der Frau erfasst Anal- und Rachenkrebs alle Geschlechter und das Peniskarzinom den Mann.

Grippeimpfung wird deutlich günstiger

Ab Herbst 2023 wird zudem die Grippe-Impfung für alle ab 18 Jahren österreichweit deutlich kostengünstiger angeboten, zu bezahlen ist dann nur mehr die Rezeptgebühr. Das Programm ist vorerst auf zwei Jahre befristet und wird dann evaluiert. Ziel ist zunächst die Erhöhung der Durchimpfungsrate österreichweit auf immer noch niedrige zehn Prozent. Das gänzlich kostenlose Influenza-Impfprogramm für Kinder und für Menschen in Alters- und Pflegeheimen soll nebenher bestehen bleiben.

Ab dem Frühjahr können auch Privatrezepte mit dem e-Rezept elektronisch ausgestellt werden. Davon betroffen sind alle privat zu bezahlenden Medikamente. Ärztinnen und Ärzte können dann sämtliche Medikamente in einem Behandlungsvorgang elektronisch verordnen – unabhängig davon, ob diese von der Krankenkasse bezahlt werden. Patientinnen und Patienten können ihre Medikamente damit ohne Vorlage eines Papierrezepts mit der E-Card in Apotheken abholen – sofern sie an ELGA teilnehmen. Alternativ kann der Code des e-Rezepts aber auch von einem Ausdruck gescannt werden.

Kaum noch Maßnahmen gegen Coronavirus

In Sachen Coronavirus sind im neuen Jahr keine großen Veränderungen zu erwarten, sofern das Virus nicht wieder für neue Kapriolen sorgt. Die 3-G-Regel für Besucherinnen und Mitarbeiter in Spitälern, Kuranstalten bzw. Alters- und Pflegeheimen ist bereits gefallen, weiter aufrecht bleibt aber die Maskenpflicht in diesen Einrichtungen. Da einzelne Bundesländer wie bisher strengere Maßnahmen vorsehen können, soll in Wien zumindest noch während der kalten Jahreszeit die Maskenpflicht nicht nur in Spitälern und Pflegeeinrichtungen, sondern auch in öffentlichen Verkehrsmitteln aufrecht bleiben.

Ansonsten wird Kranksein so wie jedes Jahr auch 2023 wieder teurer. Das E-Card-Serviceentgelt steigt um 40 Cent auf 13,35 Euro, die Rezeptgebühr um 20 Cent auf 6,85 Euro. Für die Befreiung dürfen Alleinstehende ein Einkommen von nicht mehr als 1.110,26 Euro und Ehepaare nicht mehr als 1.751,56 Euro monatlich haben.