Eine Zapfsäule für Diesel- und Benzin bei einer Tankstelle am Donnerstag, 10. März 2022, in Ebreichsdorf.
APA/ROBERT JAEGER
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Verkehr

2023: Klimawandel verteuert Autofahren weiter

Für Auto- und Motorradfahrer bringt 2023 vor allem Verteuerungen. Die CO2-Bepreisung steigt, ebenso die Normverbrauchsabgabe, die beim Kauf eines Autos zu zahlen ist. Die ÖBB und private Bahnen bekommen hingegen mehr Geld.

Die mit 1. Oktober 2022 eingeführte CO2-Bepreisung wurde mit 1. Jänner von 30 auf 32,50 Euro pro Tonne CO2 erhöht. Rein rechnerisch steigt dadurch der Preis für Benzin an den Tankstellen um etwa 0,7 Cent je Liter, für Diesel um 0,8 Cent pro Liter. Eigentlich wäre eine Erhöhung der CO2-Steuer um fünf Euro pro Tonne geplant gewesen, allerdings gibt es einen gesetzlichen Mechanismus, wonach die Erhöhung halbiert werden kann, wenn die Preise fossiler Energieträger um mehr als 12,5 Prozent gestiegen sind – und das ist der Fall.

Das bringt 2023

Bis 2. Jänner informiert noe.ORF.at täglich in zwei Artikeln über die Neuerungen, die 2023 kommen werden.

Die einmalig zu bezahlende Normverbrauchsabgabe (NoVA) für den Kauf von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen steigt 2023 ebenfalls, indem die Berechnungswerte für die NoVA angepasst werden. Mit den neuen Grenzwerten wird die NoVA nach Berechnungen des ARBÖ für die meisten Autos um rund einen Prozentpunkt steigen. Die Bandbreite der Erhöhungen beträgt – abhängig vom Preis des Fahrzeugs und vom CO2-Ausstoß – etwa 200 bis 2.000 Euro.

Neue Grenzwerte und damit eine Steuererhöhung gibt es seit 1. Jänner auch für die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer für Pkw. Ab 1. Juni 2023 wird die motorbezogene Versicherungssteuer für Wohnmobile bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht nach der Motorleistung berechnet, was laut ARBÖ eine deutliche Steuerreduktion bringen wird.

Elektroautos für Betriebe werden billiger

Billiger werden hingegen Elektroautos: Zusätzlich zu den bestehenden Förderungen kann bei der betrieblichen Anschaffung eines E-Autos jetzt ein Investitionsfreibetrag von 15 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Eine Änderung gibt es bei der Förderung für Plug-in Hybride: Sie müssen nun 60 Kilometer rein elektrisch zurücklegen können, um für eine Förderung von 2.500 Euro in Frage zu kommen. Bisher waren 50 Kilometer ausreichend.

Bei der Förderung für Betriebe gibt es eine neue Schwerpunktsetzung. Die Förderung für Elektro-Pkw für Betriebe läuft aus. Bei der Bewertung des Sachbezuges bei privat genutzten Firmenfahrzeugen fällt mit dem Jahr 2023 für alle Fahrzeuge, die nicht mehr als 132 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen, nur 1,5 Prozent Sachbezug an (maximal 720 Euro monatlich). Bei Fahrzeugen, die mehr CO2 ausstoßen, beträgt die Berechnungsgrundlage für den Sachbezug zwei Prozent (maximal 960 Euro monatlich). Weiterhin sachbezugsbefreit sind Elektro- und Wasserstofffahrzeuge.

Auch das Laden von Elektroautos wird gefördert: Künftig ist die Errichtung einer Wallbox beim Arbeitnehmer auf Kosten seines Arbeitgebers sachbezugsbefreit, ebenso das Laden des Autos, wenn die Stromkosten vom Arbeitgeber übernommen werden.

Mehr Geld für die Öffis

Mehr Geld gibt es für die Bahn: Der ÖBB-Rahmenplan wird demnach laut Umweltministerium um 186 Millionen Euro aufgestockt, aber auch die Privatbahnen erhalten 123,5 Millionen Euro für Ausbau und Modernisierung. Die Stadtregionalbahnen werden mit 50 Millionen Euro ausgestattet.

Mit 505,9 Millionen Euro soll im Jahr 2023 die Finanzierung des Klimatickets fortgeschritten werden. Insgesamt 197 Millionen Euro zusätzlich stehen für Preissenkungen bei den Bundesländer-Tickets und für mehr Öffi-Angebot in den Regionen zur Verfügung. Für den Ausbau der Elektro-Mobilität im Privat- und Busverkehr sind 257 Millionen Euro im Budget veranschlagt. Unterstützung erhält auch die „aktive Mobilität“, also Radfahren und zu Fuß gehen, die mit 78 Millionen Euro bedacht wird.