Frau nimmt Geldscheine aus einer Brieftasche
APA/Harald Schneider
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Chronik

2023: Pensionen steigen um 5,8 Prozent

Die Pensionen werden im neuen Jahr um mindestens 5,8 Prozent erhöht. Zusätzlich dazu bekommen Pensionistinnen und Pensionisten im März 2023 eine steuer- und abgabenfreie Direktzahlung ausbezahlt.

Mit der Erhöhung der Pensionen bekommen mit Ausnahme von „Luxuspensionisten“ alle die Inflation von 5,8 Prozent abgegolten, die zwischen August 2021 und Juli 2020 errechnet wurde. Dazu kommt eine soziale Staffelung über eine steuer- und abgabenfreie Direktzahlung, die im März ausgeschüttet wird. Bis zu einer Bruttopension von 2.000 Euro beträgt diese 30 Prozent einer Brutto-Monatszahlung, gedeckelt mit maximal 500 Euro. Bis 2.500 Euro brutto greift dann eine Ausschleifregelung.

Bezieher einer Ausgleichzulage bekommen zusätzlich zu den 5,8 Prozent und der Direktzahlung auch einen monatlichen Pauschalbetrag von 20 Euro. Der Ausgleichszulagen-Richtsatz steigt damit von 1.030 auf 1.110,26 Euro für Alleinstehende und auf 1.751,56 Euro für Ehepaare. Für Pensionen über der Höchstbeitragsgrundlage von 5.850 Euro, sogenannte „Luxuspensionen“, gibt es einen Pauschalbetrag von 329 Euro.

Außerdem wird die Geringfügigkeitsgrenze um 15,06 Euro auf 500,91 Euro monatlich angehoben. Für Frühpensionisten bedeutet dies, dass sie bis zu diesem Betrag dazuverdienen dürfen, ohne den Ruhensbezug zu verlieren.