Chronik

2023: Sozialleistungen werden jährlich angepasst

Ab dem Jahr 2023 werden jene Sozialleistungen, bei denen es bisher nicht ohnehin schon der Fall war, automatisch Jahr für Jahr an die Inflation angepasst. Der bisherige Wertverlust der Leistungen entfällt somit.

Das bringt 2023

Bis 2. Jänner informiert noe.ORF.at täglich in zwei Artikeln über die Neuerungen, die 2023 kommen werden.

Umfasst sind mit 2023 Kranken-, Rehabilitations- und Wiedereingliederungsgeld, Umschulungsgeld, Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus, ebenso Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderabsetzbetrag. Im September folgt die Studienbeihilfe.

Aufgestockt werden die Leistungen 2023 voraussichtlich um 5,8 Prozent. Schon bisher wertangepasst wurden etwa das Pflegegeld (analog zur Pensionserhöhung) und die Sozialhilfe (analog zur Ausgleichszulage). Weiterhin nicht umfasst sind das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe.

Papa-Monat wird nicht mehr von Karenzgeld abgezogen

Weiters entfällt künftig die Anrechnung des Familienzeitbonus (Papa-Monat) auf einen späteren Kinderbetreuungsgeldbezug – mit dem Ziel einer Erhöhung der partnerschaftlichen Beteiligung der Väter an der Kinderbetreuung. Wenn man nach einem Papa-Monat auch Kindergeld bezieht, werden damit 700 Euro nicht mehr abgezogen. Beim Kindergeld selbst wiederum wird die Zuverdienstgrenze beim pauschalen Kindergeld von 16.200 auf 18.000 Euro jährlich erhöht.