Eine leere Wohnung, Mann hält Wohnungsschlüssel
APA/Georg Hochmuth
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Wirtschaft

2023 bringt Aus von Maklergebühren für Mieter

Das neue Jahr bringt Erleichterungen für alle, die auf Wohnungssuche sind. Ab 1. Juli 2023 wird bei der Wohnungsvermietung das sogenannte Bestellerprinzip gelten. Das heißt, dass nur noch derjenige, der einen Makler beauftragt, diesen auch bezahlen muss.

Bisher mussten immer die Mieterinnen und Mieter für die Maklergebühren – in Höhe von bis zu zwei Brutto-Monatsmieten – aufkommen, auch wenn eigentlich der Vermieter bzw. die Vermieterin einen Makler herangezogen hat. Besonders für junge Menschen sei die Umstellung auf das Bestellerprinzip – und damit das Wegfallen der Kosten – also ein großartiger Schritt, hieß es dazu von der türkis-grünen Bundesregierung. Sie würden sich damit fast ein Drittel der Startkosten für eine eigene Wohnung sparen.

Das bringt 2023

Bis 2. Jänner informiert noe.ORF.at täglich in zwei Artikeln über die Neuerungen, die 2023 kommen werden.

Der vereinbarte Gesetzesentwurf sieht auch einen „umfassenden und strengen Umgehungsschutz“ vor. Doppeltes Abkassieren und das Verheimlichen von Auftragsverhältnissen (mittels vorgeschriebener transparenter Dokumentation) werde verhindert. Es soll nicht dazu kommen, dass Mieter und Mieterinnen statt der Maklerprovision andere Zahlungen beim Vertragsabschluss leisten müssen, so die Bundesregierung. Bei Verstößen droht eine Verwaltungsstrafe.

Wohnungswechsel bisher teure Angelegenheit

In Österreich gibt es fast vier Millionen Hauptwohnsitz-Wohnungen, von denen rund ein Fünftel private Hauptmietwohnungen sind. Etwa die Hälfte davon wird befristet vermietet. Jährlich werden etwa 82.000 befristete (durchschnittlich auf viereinhalb Jahre) und 35.000 unbefristete Mietverträge abgeschlossen.

Von den Mieterinnen und Mietern mit befristetem Vertrag erhalte derzeit jeder Dritte keine Verlängerung – und müsse somit einen teuren Wohnungswechsel vornehmen. Ab einer Befristungsdauer von über drei Jahren können Makler dafür die höchstmögliche Provision verlangen. Damit ergebe sich laut Regierung durch die Umstellung auf das Bestellerprinzip jährlich in Summe eine finanzielle Entlastung von 55 Millionen Euro. Die Gesetzesänderung muss noch vom Parlament beschlossen werden. Das Inkrafttreten ist für den 1. Juli 2023 geplant.