Hund mit Maulkorb
Chronik

2023 bringt Änderungen für Hundehalter

Das Jahr 2023 bringt Änderungen für alle Hundehalterinnen und Hundehalter in Niederösterreich. Wer sich einen neuen Hund zulegt, braucht künftig einen Sachkundenachweis. Zudem gibt es eine neue Obergrenze von fünf Hunden pro Haushalt.

Das bringt 2023

Bis 2. Jänner informiert noe.ORF.at täglich in zwei Artikeln über die Neuerungen, die 2023 kommen werden.

Wer sich ab dem 1. Juni 2023 dazu entscheidet, einen Hund bei sich zu Hause zu halten, muss strengere Regeln beachten. Durch eine Novelle des niederösterreichischen Hundehaltegesetztes ist es künftig verpflichtend, einen sogenannten Sachkundenachweis vorzulegen – man braucht also eine Art Ausbildung.

Laut Gesetz dauert diese Ausbildung insgesamt drei Stunden. Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher, die sich einen neuen Hund zulegen, müssen ein einstündiges Gespräch mit einem Tierarzt oder einer Tierärztin absolvieren – Themen sind dabei die Gesundheit von Hunden sowie die richtige Haltung und Pflege. Darüber hinaus ist eine zweistündige Information „durch eine fachkundige Person“ notwendig, unter anderem zu den Themen Mensch-Hund-Beziehung, Stress bei Hunden, Sprache des Hundes und Gehorsam. Wenn die beiden Teile absolviert sind, bekommen die Besitzerinnen und Besitzer eine Bestätigung – den „NÖ Hundepass“.

Obergrenze von fünf Hunden pro Haushalt

Neu ist ab Juni 2023 in Niederösterreich auch die Obergrenze von fünf Hunden pro Haushalt, laut Gesetz, „um Gefährdungen oder Belästigungen anderer Personen hinsichtlich Lärm und Geruch über das örtlich zumutbare Maß hintanzuhalten“. Ausgenommen sind beispielsweise Wachhunde oder Hunde, die ausgebildet werden. Auch Züchter sind von der Änderung nicht betroffen. Und wer schon vor Juni 2023 mehr als fünf Hunde hatte, muss keinen davon abgeben.

Darüber hinaus schreiben die neuen Regeln eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme in der Höhe von 725.000 Euro vor. Für Hunde, die schon vor Juni 2023 gehalten wurden, gilt diese Regelung ab Juni 2025.