Politik

Mikl-Leitner will Gesetz gegen Klima-Blockaden

Landeshauptfrau Mikl-Leitner (ÖVP) lässt ein Gesetz gegen Straßenblockaden ausarbeiten, bei denen Rettungskräfte behindert werden. Unterschiedlich reagiert der politische Mitbewerb. Experten sehen keine Notwendigkeit einer neuen Regelung.

Die Forderung nach härteren Strafen hatte Mikl-Leitner bereits am Wochenende platziert. Aus einer Verwaltungsübertretung solle ein strafrechtliches Delikt nach deutschem Vorbild werden, wurde betont. Die Anliegen der Aktivisten seien verständlich, „aber ich bin fest davon überzeugt, dass die Mittel einfach die falschen sind“, sagte die ÖVP-Politikerin am Dienstag. Es gebe keine Rechtfertigung dafür, „Rettungsorganisationen zu behindern und damit Menschenleben zu gefährden“.

Am Dienstag sei aus diesem Grund der Verfassungsdienst des Landes mit der Ausarbeitung eines Gesetzesvorschlages beauftragt worden, sagte die Landeschefin nach einem „Sicherheitsgipfel“ in St. Pölten. Der Entwurf soll letztlich dem Justizministerium vorgelegt werden.

Mikl-Leitner bei einem „Sicherheitsgipfel“
APA/HELMUT FOHRINGER
Vertreter der Einsatzorganisationen trafen sich gemeinsam mit Vertretern der Landesregierung zum „Sicherheitsgipfel“

Mikl-Leitner: „Wollen nicht, dass etwas passieren muss“

Hinsichtlich eines „Mehr an Strafrecht“ müsse man sich genau anschauen, was möglich sei. In Österreich werde man erst dann gerichtlich belangt, „wenn bereits etwas passiert ist, wenn bereits Schaden eingetreten ist. Wir wollen aber nicht, dass erst etwas passieren muss, dass es erst Tote geben muss“, betonte Mikl-Leitner. Bestraft werden solle bereits das Auslösen einer Gefährdung. Der Verfassungsdienst werde sich nun gemeinsam mit externen Experten mit dem Thema auseinandersetzen. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag soll „in den nächsten Tagen“ erarbeitet werden.

In Niederösterreich hat es bisher keine Klima-Blockaden gegeben. Man sehe sich aber auch „als gemeinsamen Lebensraum“ mit Wien, verwies Mikl-Leitner auf Tausende Pendler und Einsatzorganisationen, die in der Bundeshauptstadt unterwegs seien. Dort hatte die Organisation „Letzte Generation“ für die laufende Woche eine Schwerpunktaktion angekündigt. Behinderungen gab es dementsprechend auch am Dienstag – mehr dazu in wien.ORF.at.

Polizei kritisiert hohen Personalaufwand bei Aktionen

Die Blaulichtorganisationen betonten beim Pressestatement im Anschluss an den „Sicherheitsgipfel“ unisono, aufgrund der Klima-Blockaden in Sorge zu sein. Landespolizeidirektor Franz Popp führte zudem ins Treffen, dass zahlreiche Beamte – mitunter auch Spezialkräfte – gebunden seien, „um derartigen Aktionismus zu beheben“.

Mikl-Leitner bei der Pressekonferenz nach einem „Sicherheitsgipfel“
APA/HELMUT FOHRINGER
Auch Vertreter der Blaulichtorganisationen kritisierten Aktionen der Klimaschützer

In Sachen Regulativ beispielhaft ins Treffen geführt worden war von Mikl-Leitner am Wochenende der Paragraf 315b des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB) mit dem Titel „Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr“. Vorgesehen ist dort eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, wenn durch Hindernisse „Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet“ werden.

Strafrechtsexperten reagieren skeptisch

Laut Ingeborg Zerbes, Strafrechtsprofessorin an der Universität Wien, kommt diese Regelung bei Klima-Blockaden in Deutschland aber nicht zum Einsatz. „Der Straftatbestand ist ziemlich eng und kaum anwendbar für Klimakleber“, erklärte die Juristin dem „Standard“. Infrage komme der Tatbestand nur, wenn Menschen – etwa bei Geisterfahrten – ganz konkret einer Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt seien, ergänzte Klaus Schwaighofer, Strafrechtsprofessor an der Universität Innsbruck.

Alois Birklbauer, Strafrechtsprofessor an der Johannes-Kepler-Universität Linz, sah im Gespräch mit dem „Standard“ bereits jetzt rechtliche Handhabe für den Fall, dass „Rettungskräfte behindert werden und Menschen Schaden nehmen“. Infrage kämen etwa Delikte wie die fahrlässige Körperverletzung. Denkbar seien auch Vorsatzdelikte wie Körperverletzung – wenn sich ein Rettungsauto unmittelbar hinter den Aktivisten befindet und diese es bewusst in Kauf nehmen, Menschen zu schädigen.

Reine Blockaden, die niemanden gefährden, fallen laut den Experten in Deutschland unter Nötigung. In Österreich wird eine Anwendung des Paragrafen 105 StGB vom Obersten Gerichtshof (OGH) abgelehnt, infrage kommen Verwaltungsdelikte. Die Forderung nach einer schärferen Gangart lehnen die Strafrechtsprofessoren hier ab. Es handle sich um „Anlassgesetzgebung“, die „rechtlich nicht durchdacht“ sei.

Polizisten stehen neben auf der Straße sitzenden Klimaaktivisten
ORF
Die jüngste Aktion von Klimaschutz-NGOs am Dienstag am Wiener Praterstern wurde auch von 40 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unterstützt

NGOs: „Kriminalisierung von friedlichem Protest“

Vor „einer Kriminalisierung von friedlichem Protest und einer Diffamierung von Menschen, die ihr Demonstrationsrecht wahrnehmen und sich für den Erhalt unser aller Lebensgrundlagen einsetzen“, warnten indes die Organisationen „System Change, not Climate Change“, „LobauBleibt“ und „Letzte Generation“. Ähnlich äußerten sich am Dienstag auch Klimaschützer am Rande einer Pressekonferenz in St. Pölten.

Uneinig zum Thema Strafänderung bei Klima-Blockaden zeigte sich im Vorfeld der niederösterreichischen Landtagswahl am 29. Jänner die Landespolitik. Ähnlicher Meinung wie Mikl-Leitner war Udo Landbauer, Landespartei- und Klubobmann der FPÖ. „Die Angriffe kosten der Allgemeinheit viel Geld und den Einsatzkräften wertvolle Zeit. Radikale Gesetzesbrecher, die Einsatzkräfte an ihrer Arbeit hindern, sind mit voller Härte zu bestrafen“.

Die Landessprecherin der Grünen, Helga Krismer, äußerte sich gegenteilig. „Die Gesetze sind ausreichend“, sagte sie am Dienstag in einem Interview zur Landtagswahl mit Radio Niederösterreich. NEOS-Landessprecherin Indra Collini ortete in der Diskussion um Strafen für Aktivisten in einer Aussendung „eine Ablenkung der ÖVP vom eigenen Versagen in der Klimapolitik“. „Bundesthemen sollten im Bund behandelt werden – nicht im Landtagswahlkampf!“, teilten die SPÖ-Landesgeschäftsführer Wolfgang Kocevar und Klaus Seltenheim in einer Aussendung mit.