Bundeskriminalamt Falschgeld
Bundeskriminalamt (BKA)
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chronik

Falschgeldhandel im Darknet aufgeflogen

In Neapel (Italien) ist ein Falschgeldhändler nach Ermittlungen der italienischen Polizei mit der Staatsanwaltschaft Korneuburg und dem Bundeskriminalamt (BKA) gefasst worden. Dabei wurden auch mehr als 100 Abnehmer in ganz Europa ausgeforscht.

Laut BKA wurden im Zuge der „Operation Ermes“ vier Personen im Alter zwischen 24 und 52 Jahren in Österreich ermittelt, die Falschgeld bestellt hatten. Es handle sich um zwei österreichische, einen montenegrinischen und einen ukrainischen Staatsangehörigen. In allen vier Fällen war das Falschgeld bereits auf dem Versandweg abgefangen und sichergestellt worden, heißt es. Die Personen seien bereits verurteilt worden.

Bereits seit November 2018 wurde in dem Fall ermittelt, als die italienischen Behörden den heimischen Kolleginnen und Kollegen einen Hinweis auf eine Postsendung mit einer größeren Menge Falschgeld gaben. Die „Blüten“ seien im Darknet bestellt worden und bereits auf dem Weg nach Österreich, hieß es damals.

„Seitdem ermittelten das ‚Comando Carabinieri Antifalsificazione Monetaria‘ (Anm.: Spezialeinheit zur Bekämpfung von Banknotenfälschung), die Staatsanwaltschaften Neapel Nord und Zentral, die Staatsanwaltschaft Korneuburg und das Bundeskriminalamt mit Unterstützung der europäischen Polizeibehörde (EUROPOL) in enger internationaler Zusammenarbeit gemeinsam, um den Darknetvendor (Anm.: Verkäufer) auszuforschen“, so das BKA.

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Mehrere gefälschte 100 Euro Banknoten wurden verschickt…
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…und laut BKA in Bilderrahmen versteckt.
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In einem Paket wurde das Falschgeld in einer Verpackung für eine Spielzeugpistole gefunden

Bis zu zehn Jahre Haft für Geldfälschung

Der Händler soll über mehrere Jahre größere Mengen Falschgeld im Darknet verkauft und in viele Länder Europas versendet haben. Im Dezember 2020 fanden erste Hausdurchsuchungen bei drei Verdächtigen in Italien statt. Am Freitag vergangener Woche wurden acht Festnahmeanordnungen vollzogen und weitere 20 Hausdurchsuchungen bei Beschuldigten in Italien durchgeführt. Diese sollen den Darknet-Account des Verkäufers betrieben haben, heißt es.

Wer sich in Österreich Falschgeld im Darknet oder Internet besorgt, wird laut Strafgesetzbuch (§ 232) angezeigt. Das Delikt der Geldfälschung ist mit einer ein- bis zehnjährigen Freiheitsstrafe bedroht.