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Freispruch für Jugendheim-Geschäftsführer

Der ehemalige Geschäftsführer der Therapeutischen Gemeinschaften (TG) ist am Donnerstag am Landesgericht Wr. Neustadt freigesprochen worden. Der 55-Jährige musste sich wegen mutmaßlicher sexueller Übergriffe verantworten.

Am letzten Prozesstag wurden laut Landesgericht Wr. Neustadt die Beweisanträge der Verteidigung verlesen, zur Befragung wurde keiner der Betroffenen mehr geladen. Der ehemalige Geschäftsführer bekannte sich nicht schuldig. Der Prozess endete mit einem „Freispruch im Zweifel“. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten den Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses als Betreuer und Psychotherapeut vorgeworfen. Die sexuellen Übergriffe auf einen Jugendlichen sollen von 2009 bis 2017 angedauert haben. Der 55-Jährige hatte sich am ersten Prozesstag am 6. Oktober nicht schuldig bekannt und die Glaubwürdigkeit des Jugendlichen, der eine Persönlichkeitsstörung habe und schwierig zu betreuen gewesen sei, infrage gestellt. Auch ein Gutachten wurde im Laufe der Verhandlung erörtert.

Der Jugendliche war kurze Zeit in einer Wohneinrichtung untergebracht, die bis zur Schließung 2018 von den TG betrieben wurde. Eine Gutachterin hatte seine Schilderungen als glaubhaft beschrieben – mehr dazu in Prozess gegen Jugendheim-Geschäftsführer vertagt (noe.ORF.at, 6.10.2022).

TG-Einrichtungen 2018 geschlossen

Die Einrichtungen der Therapeutischen Gemeinschaften in Niederösterreich waren 2018 aufgrund von mutmaßlichen Missständen geschlossen worden. Die Betreibergesellschaft schlitterte daraufhin in die Insolvenz. Der ehemalige Geschäftsführer ging in Privatkonkurs. Wenig später wurde durch den damaligen Landesrat und heutigen Landeshauptfrau-Stellvertreter Franz Schnabl (SPÖ) eine Sonderkommission eingesetzt.

In deren Endbericht wurden Versäumnisse aufseiten des Landes und der TG festgestellt. Die Ermittlungen wurden aber wegen „Beweisproblemen“ eingestellt, hieß es aus dem Gericht. Drei von der Schließung betroffene Vereine forderten Schadenersatz.

Zu den Vorwürfen zählten u.a. die Vorwürfe der Körperverletzung, des Quälens und Vernachlässigens wehrloser Personen, der Untreue sowie des Betrugs. Eine Anklage gab es wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses – von diesem Vorwurf wurde der frühere Chef nun freigesprochen.