Chronik

Tote Polizeihunde: Freispruch für Hundeführer

Der Hitzetod von vier Hunden in Niederösterreich hatte am Mittwoch ein gerichtliches Nachspiel. Ein Polizist musste sich am Landesgericht Korneuburg wegen Tierquälerei verantworten. Der Mann wurde rechtskräftig freigesprochen.

Der damals angehende Diensthundeführer ging mit den Tieren joggen, danach verendeten die Hunde im Auto. Der 34-Jährige, der sich nicht schuldig bekannte, sprach von einer längeren Ohnmacht. In dieser Zeit konnte er sich nicht um die Tiere – drei Malinois und einen deutschen Schäferhund – im heißen Fahrzeug kümmern.

Der Angeklagte brach am 16. August 2022 mit den vier Hunden im Bezirk Hollabrunn trotz einer Außentemperatur von 28 bis 31 Grad zu einer Laufrunde auf. Die Tiere, die allesamt einen Maulkorb trugen, sollten bewegt werden, weil der Mann und seine damalige Lebensgefährtin am Abend zu einer privaten Feier wollten. Es habe von den Nachbarn in letzter Zeit Beschwerden gegeben, dass die Hunde in ihren Zwingern laut bellen würden, erläuterte der 34-Jährige vor Richter Martin Bodner. Mit der Bewegung wären die Tiere am Abend ruhiger gewesen.

Der in Ausbildung zum Diensthundeführer befindliche Polizist startete um die Mittagszeit. Eigentlich war ein 40- bis 45-minütiger Lauf geplant, doch nach kurzer Zeit merkte er, dass es doch ziemlich schwül war und die Sonne durch den bedeckten Himmel kam. Deshalb kürzte er die Laufstrecke über einen anderen Weg ab.

„Habe versucht, zügig nach Hause zu kommen“

Plötzlich rannten die beiden privaten Hunde in ein Maisfeld, um einen Hasen zu jagen. Als sie zurückkamen, bemerkte der Polizist, dass es dem deutschen Schäferhund nicht gut ging. „Er hat extrem stark gehechelt und den Kopf überstreckt“, sagte der Angeklagte, ein Zeichen von Überhitzung. Da habe der Exekutivbeamte Panik bekommen. „Ich hab’ versucht, zügig nach Hause zu kommen“, sagte der 34-Jährige und brachte die Hunde wieder zum Auto zurück, den Schäferhund musste er zum Teil sogar tragen.

Tote Polizeihunde: Freispruch für Hundeführer

Der Prozess gegen einen Polizeidiensthundeführer in Korneuburg hat am Mittwoch mit einem Freispruch geendet. Der Mann musste sich wegen Tierquälerei verantworten. Vier Hunde waren im Auto des Mannes an einem Hitzschlag gestorben.

„Beim Auto hab’ ich dann ein Kribbeln in den Füßen und ein Blitzen in den Augen bemerkt“, sagte der Beschuldigte. So einen Zustand habe er schon früher öfter gehabt, zuletzt in einer Ordination beim Blutabnehmen, da sei er eine Dreiviertelstunde ohne Bewusstsein gewesen. Als er daheim ankam, stieg er aus dem Auto. „Das Nächste, woran ich mich erinnere, ist, dass ich auf der Wiese liege und nicht weiß, wo ich bin“, sagte der 34-Jährige. Mehrfach habe er versucht aufzustehen, was ihm erst nach einiger Zeit gelungen sei. „In dem Moment hab’ ich gar nicht mehr an die Hunde gedacht.“

Als er sich endlich aufsetzen konnte, habe er das abgestellte Auto gesehen. „Da ist mir eingefallen, die Hunde sind noch im Auto.“ Er öffnete das Fahrzeug und sah die Tiere leblos im Innenraum. Da habe er laut geschrien, sei erneut zusammengebrochen. Durch den Schrei aufgeschreckt rannte die damalige Lebensgefährtin, die ebenfalls Hundeführerin war, aus dem Haus und fand ihren Freund auf der Wiese liegend. „Sie hat mich immer wieder gefragt, was passiert sei“, sagte der 34-Jährige. Da meinte er völlig aufgelöst: „Ich hab’ die Hunde umgebracht.“

Hunde an Hitzschlag verendet

Das Paar versuchte noch, die Tiere mit Wasser zu kühlen und sie aus dem heißen Auto in den Zwinger zu legen, doch da war es bereits zu spät. Ein pathologischer Befund der Veterinärmedizinischen Universität ergab, dass die Hunde „mit hoher Wahrscheinlichkeit durch Überwärmung an akutem Herz-Kreislaufversagen (Hitzschlag) verendet“ seien.

Allerdings vertraute sich der Polizist nur seiner Lebensgefährtin an, dass er ohnmächtig wurde. In seiner Einvernahme verschwieg er die Tatsache, weil er aufgrund eines möglichen gesundheitlichen Problems seinen Job nicht verlieren wollte. Im Verfahren wurde seine Ohnmacht aber sowohl von seiner Hausärztin als auch von seiner Lebensgefährtin bestätigt. Kurze Zeit nach dem Vorfall war der Mann nämlich erneut daheim zusammengebrochen. Mittlerweile sind alle kardiologischen Untersuchungen abgeschlossen.

„Wie ich die toten Hunde gesehen hab’, hab’ ich gewusst, dass meine Existenz zerstört ist“, sagte der Beamte, der seine Ausbildung zum Diensthundeführer abbrechen musste und mittlerweile bei der oberösterreichischen Polizei tätig ist. Zumindest im Polizeidienst zu bleiben, sei „das Letzte, was ihm geblieben ist“. Er habe Angst um seinen Job und „dass mit mir irgendwas ist“ gehabt.

Richter: „Nicht optimal gelaufen“

„Das Verschweigen dieses gesundheitlichen Problems war nicht geschickt“, merkte der Richter an. Es sei zwar „nicht optimal gelaufen“, es gebe aber keinen Hinweis, dass der Angeklagte den Tod der Tiere bewusst in Kauf genommen habe. Vielmehr ging auch der Richter von einem gesundheitlichen Problem des Angeklagten aus. Der Polizist wurde daher freigesprochen, das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Der Anwalt des 34-Jährigen betonte, die „Hunde waren sein Ein und Alles“. Auch der Tierarzt der Vierbeiner und die ehemalige Lebensgefährtin bezeichneten ihn als verantwortungsvoll. „Ich hätte niemandem mehr vertrauen können als ihm“, sagte die 30-Jährige im Zeugenstand. Am Ende des vergangenen Jahres hätte der 34-Jährige seine Ausbildung abgeschlossen. „Es war eigentlich immer mein Traum, Diensthundeführer zu werden.“

Der betroffene Polizist ist laut Polizeisprecher Johann Baumschlager weiterhin im Dienst, er wird aber nach wie vor nicht als Diensthundeführer eingesetzt. Der Beamte und die Hundeführerin des Malinois wurden beide anderen Verwendungen zugeteilt. Die Polizei machte im Vorfeld des Prozesses etwaige dienstrechtliche Konsequenzen vom Gerichtsurteil abhängig.