Verkehr

Ostumfahrung: Enteignung als letztes Mittel

Die Situation um die Ostumfahrung von Wiener Neustadt könnte sich im Februar juristisch zuspitzen. Von den rund 100 Grundstückseigentümern weigern sich einige für die Straße Land zu verkaufen. Ein Enteignungsverfahren steht im Raum.

Es sind vor allem Landwirte in der Gemeinde Lichtenwörth (Bezirk Wiener Neustadt), die sich weiter gegen die Ostumfahrung wehren, weil sie dadurch ihre Grundstücke verlieren würden – ihre Existenzgrundlage, wie sie betonen. Diese Woche gab es eine Gesprächsrunde zwischen Vertretern der Verkehrsabteilung des Landes und Grundeigentümern.

Nach wie vor nehmen einige das Kaufangebot zum Verkehrswert plus Nebenentschädigungen nicht an, bestätigt Rainer Irschik von der niederösterreichischen Straßenbauabteilung. Es werde weitere Runden geben, bis Ende Februar erwarte man sich Entscheidungen der Betroffenen. Während Irschik das Angebot als „sehr gut“ bezeichnet, ist es für die Bauern, auch angesichts der jüngsten Preisentwicklungen, zu gering. Zudem kritisieren die Grundeigentümer die Versiegelung von wertvollem Ackerboden.

Bei Enteignung juristische Einsprüche erwartet

Die Eigentümer sprechen von einem angedrohten Enteignungsverfahren. Irschik will davon aber noch nichts wissen, man werde alle Möglichkeiten für eine gütliche Einigung ausschöpfen, sagt er. Allerdings gab es schon früher solche Enteignungsverfahren, bei denen die Grundstückseigentümer dann nur noch den Verkehrswert ohne zusätzliche Entschädigungen erhalten hatten.

Bei der letzten großen Umfahrung in Niederösterreich, in Wieselburg (Bezirk Scheibbs), war es nicht zu Enteignungen gekommen. Alle Eigentümer nahmen das Angebot des Landes an. Sollte es beim Projekt Ostumfahrung Wiener Neustadt zu Enteignungsverfahren kommen, so rechne man mit juristischen Einsprüchen, die aber keine aufschiebende Wirkung hätten, so Irschik. Der Verwaltungsgerichtshof wies im Vorjahr die letzte Revision gegen die Ostumfahrung zurück, nach Ansicht des Landes bestehe Rechtssicherheit.

Anwalt: „Würden Beschwerde einlegen“

Anwalt Wolfram Proksch, der einige der Grundeigentümer vertritt, ist anderer Ansicht. Er wolle im Fall eines Enteignungsverfahrens in jedem Fall Beschwerde einlegen, sagt er. Der Verfassungsgerichtshof müsse dann in letzter Konsequenz klären, ob der Bau der Ostumfahrung öffentliches Interesse sei oder nicht, sagt Proksch.

Dass ein solches Verfahren keine aufschiebende Wirkung hätte, könne er sich nicht vorstellen. Zudem habe Wiener Neustadts Bürgermeister Klaus Schneeberger (ÖVP) den Betroffenen versprochen, dass es zu keinen Enteignungsverfahren kommen werde. Auch diese Aussage stelle er auf den Prüfstand, so Proksch.