Der Prozess drehte sich um einen Mordversuch im August des Vorjahres. Kurz vor Mitternacht soll der Mann, gegen den ein aufrechtes Betretungs- und Annäherungsverbot bestand, in das Wohnhaus in Bisamberg (Bezirk Korneuburg) eingebrochen haben.
Die 45-jährige Frau hatte verdächtige Geräusche gehört und die Polizei angerufen. Mehrere Streifen aus dem Bezirk Korneuburg rückten aus und erwischten den serbischen Staatsbürger auf frischer Tat. Der Mann hatte mehrmals auf die Frau eingestochen und eingeschlagen. Er wurde von den Beamten fixiert und festgenommen. Die Frau wurde schwer verletzt ins Spital gebracht.
Versuchter Mord und gefährliche Drohung
Der Mann soll laut Gerichtsangaben eine schwere psychische Erkrankung haben. Das Urteil des Geschworenengerichtes war anklagekonform, teilte Gerichtssprecher Martin Bodner gegenüber noe.ORF.at mit. Der Mann wurde wegen des Verbrechens des versuchten Mordes und des Vergehens der gefährlichen Drohung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil der Angeklagte Nichtigkeitsbeschwerde anmeldete.