Geldbörse mit Euro
jobipro – stock.adobe.com
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Wirtschaft

Steuerausgleich: 500 Euro gegen Teuerung

Mehrere hundert Euro bekommen Menschen in Niederösterreich durchschnittlich pro Jahr über die Arbeitnehmerveranlagung zurück. Heuer dürfte es mehr werden: Es gibt erhöhte Beträge für Familien und Pendler sowie erstmals einen 500-Euro-Teuerungsabsetzbetrag.

Insbesondere wenn man hohe finanzielle Mehraufwendungen im Job oder Kinder hat, zahle sich die Arbeitnehmerveranlagung – vulgo der Steuerausgleich – heuer aus, sagt Julia Scharitzer, Steuerrechtsexpertin bei der Arbeiterkammer Niederösterreich. Im Durchschnitt bekommen die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher mehrere hundert Euro pro Jahr zurück. Durch die Erhöhung des Familienbonus auf bis zu 2.000 Euro für Kinder unter 18 Jahren und bis zu 650 Euro für über 18-Jährige bekommen Familien heuer etwas mehr rückerstattet.

Neben dem sogenannten „Familienbonus Plus“ gibt es auch den Teuerungsabsetzbetrag, der einmalig je nach Einkommen bis zu 500 Euro beträgt und nur für das Arbeitnehmerjahr 2022 gilt. Dieser wird automatisch ausbezahlt, sobald man die Arbeitnehmerveranlagung abschließt. Voraussetzung ist ein Jahreseinkommen von höchstens 24.500 Euro. Der Absetzbetrag ist Teil des bundesweiten Anti-Teuerungspakets der Regierung – mehr dazu in Welche Maßnahme wie viel bringt (news.ORF.at; 15.6.2022).

Doppelte Pendlerpauschale

Von der Arbeitnehmerveranlagung profitieren dürften heuer auch Pendlerinnen und Pendler: Für den Zeitraum von Mai bis Dezember 2022 gilt die doppelte Pendlerpauschale sowie der vierfache Pendlereuro. Wenn man die Arbeitnehmerveranlagung macht, müsse man diese erhöhte Summe mithilfe des Pendlerrechners im Formular allerdings selbst ausrechnen und hinzufügen. Automatisch werde diese vom Finanzamt nicht berücksichtigt, so Scharitzer.

Die Steuervorteile durch die bundesweite Valorisierung der Sozialleistungen werden bei dieser Arbeitnehmerveranlagung noch nicht schlagend. Erst für das Arbeitnehmerjahr 2023 gilt ein erhöhter Kindermehrbetrag. Der Mehrkindzuschlag sowie der Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag steigen um rund sechs Prozent.

Bester Zeitpunkt ab März

Voraussetzung für die Arbeitnehmerveranlagung ist der Jahreslohnzettel des Arbeitgebers. Der beste Zeitpunkt, um den Lohnsteuerausgleich zu erledigen, sei deshalb ab März, so die Expertin. Denn bis Ende Februar haben die Dienstgeber Zeit, den Jahreslohnzettel zu übermitteln. Grundsätzlich ist es möglich, die Arbeitnehmerveranlagung sowohl digital über FinanzOnline zu erledigen, als auch analog über Papier-Formulare.

Wichtig sei nur, bei der Übermittlung mit Papier-Formularen keine originalen Unterlagen mitzugeben, so Scharitzer. Das Finanzamt melde sich ohnehin bei Rückfragen. Bei Fragen zum eigenen Lohnsteuerausgleich bietet die Arbeiterkammer Beratungstermine in den Bezirksstellen an.