Eine Hebamme untersucht eine schwangere Frau.
APA/dpa/Fredrik von Erichsen
APA/dpa/Fredrik von Erichsen
Gesundheit

LGA kündigt Verträge mit Wahlhebammen

Ein Schreiben der Landesgesundheitsagentur (LGA) löst bei Hebammen heftige Kritik aus: Demnach werden mit Ende März alle Verträge mit freiberuflichen Hebammen gekündigt. Eine Geburtsbetreuung sei damit nicht mehr möglich, so eine Hebamme. Die LGA rudert nun zurück.

Das Schreiben der Landesgesundheitsagentur wurde am Dienstag an die Kreißsaalleitungen der Landeskliniken verschickt. Darin heißt es, das mit Ende März alle laufenden Verträge mit freiberuflichen Hebammen gekündigt werden. Schwangere, die ihre Wahlhebamme nach dem 31. März zur Geburt mit ins Krankenhaus nehmen wollten, sind nun verunsichert.

Lisa Sanchez, freipraktizierende Hebamme aus Herzogenburg (Bezirk St. Pölten), betreut privat Geburten in den Landeskrankenhäusern Krems, Lilienfeld und Melk. In gut sechs Wochen wäre das laut dem LGA-Brief aber vorbei: „Das bedeutet für alle Frauen, die mit 1. April eine Geburt mit Wahlhebamme geplant haben, dass sie umdisponieren müssen. Wir dürfen keine Frau mehr als Privatleistung eins zu eins betreuen. Die Betreuung ist nur mehr durch diensthabende Hebammen im Krankenhaus möglich.“

LGA: Überschneidungen in Dienstplänen verhindern

In ihrem Schreiben beruft sich die Landesgesundheitsagentur auf einen Rechnungshofbericht von 2021. Darin sei empfohlen worden die rechtlichen Rahmenbedingungen für Geburtsbegleitungen durch Wahlhebammen umfassend zu klären. Etwa im Fall von Hebammen, die Teilzeit in einem Krankenhaus angestellt sind, dort aber auch als freiberufliche Hebamme Frauen bei der Geburt begleiten.

Laut Landesgesundheitsagentur sollen Beeinträchtigungen des Dienstplans vermieden werden. Diese würden entstehen, wenn eine Hebamme zum Zeitpunkt einer persönlich zu begleitenden Geburt eigentlich für den normalen Dienst im Spital eingeplant ist. Hier habe ein Haftungsrisiko bestanden. Sanchez kann das nicht nachvollziehen: „Ärzte dürfen in Landeskliniken 24-Stunden-Dienste absolvieren, bei einer Hebamme stellt sich nach zwölf Stunden die Haftungsfrage – fraglich, inwieweit da gleichberechtigt agiert wird.“

„Wir Hebammen sind keine Begleitpersonen“

Künftig sollen Wahlhebammen zwar weiterhin Frauen begleiten dürfen, ihren Vertrag schließen sie aber nicht mehr mit den Krankenhäusern, sondern mit den Schwangeren selbst ab. Rechtlich würden sie dann auf einer Stufe mit Begleitpersonen stehen, also so wie Väter, begleitende Freunde oder Mütter der Schwangeren. Das sei keine Option, so Sanchez: „Wir Hebammen sind keine Begleitpersonen, sondern helfen den Frauen, dass sie die Kinder auf gute Weise und selbstständig auf die Welt bringen können, dazu brauchen wir einfach die Option, die medizinischen Geräte nutzen zu dürfen, die Herztöne hören zu können. Also eine Geburt als reine Begleitperson ist sinnlos.“

Wenn die Wahlhebammen wegfallen, würden diensthabende Hebammen außerdem mehr Arbeit haben. Der Betreuungsschlüssel würde sich verschlechtern. Laut Sanchez sei weder mit dem Hebammengremium, noch mit den Kreißsaalleitungen im Vorfeld des Briefs gesprochen worden. Jetzt versuche man sich mit einer Petition gegen die Vertragskündigungen zu wehren.

LGA: Betreuung durch „Begleithebammen“ möglich

Angesichts der Kritik relativierte die LGA nun die Pläne. Der Brief sei „missverständlich ausgedrückt“. Wortwörtlich heißt es darin: „Die Evaluierung hat ergeben, dass zukünftig in den NÖ Kliniken keine Wahlhebammentätigkeit erfolgen wird.“ Und zur Stellung der Wahlhebammen: „Die freiberufliche Hebamme ist sohin wie eine andere persönlich begleitende Person (z.B. werdender Vater) zu betrachten und hat zu keinem Zeitpunkt Einfluss auf die medizinische Behandlung im UK/LK (Universitätsklinikum, Landesklinikum; Anm.).“

Nun heißt es: Der Brief sei fehlinterpretiert worden, so die LGA. Hebammen dürfen weiterhin mit vollem „Pouvoir im Krankenhaus arbeiten“ und seien nicht nur Begleitpersonen. Man möchte klarstellen: „Die Betreuung durch Begleithebammen ist bei einer Entbindung auch weiterhin in allen NÖ Kliniken mit Geburtenstation möglich und erwünscht. Neu ist, dass künftig dazu kein Vertrag zwischen dem Klinikum und der Begleithebamme erforderlich sein wird.“

Die LGA spricht davon, dass sich nur die vertraglichen Rahmenbedingungen ändern würden. Weiters wird betont, dass Hebammen eine wichtige Unterstützung vor, während und nach der Schwangerschaft seien: „Es liegt uns sehr daran, dieses vertrauensvolle Verhältnis zu unterstützen und wir werden diesem selbstverständlich auch weiterhin mit der Möglichkeit der Begleitung Rechnung tragen.“