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Teststraßen und Impfzentren vor dem Aus

Die Coronavirus-Maßnahmen sollen bis zum Sommer stufenweise auslaufen. Das hat die Bundesregierung Anfang Februar beschlossen. Was das für die Impf- und Testsituation in Niederösterreich bedeutet – noe.ORF.at mit einem Überblick.

Ab 30. Juni soll ganz Österreich wieder in den „Normalbetrieb“ zurückkehren. Sonderregelungen einzelner Bundesländer – wie in Wien – sind dann nicht mehr möglich. Das Coronavirus ist dann keine meldepflichtige Krankheit mehr, es endet damit auch die derzeit noch gültige Verkehrsbeschränkung für positiv getestete Menschen – mehr dazu in Alle Maßnahmen mit Ende Juni Geschichte (noe.ORF.at, 1.2.2023).

Bis Ende Juni soll es in Niederösterreich noch möglich sein, sich in behördlichen Teststraßen testen zu können, heißt es aus dem Büro von Gesundheitslandesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) auf Anfrage von noe.ORF.at. Ob einzelne Testangebote – wie etwa „Niederösterreich Gurgelt“ oder Tests in Apotheken – bereits früher beendet werden, werde laufend evaluiert, heißt es.

Eine Impfung gegen das Coronavirus kann man sich in Niederösterreich nach wie vor in neun Impfzentren holen. Derzeit seien übrigens auch noch zwei Impfbusse im Land unterwegs. Wann oder wie die Impfmöglichkeiten abgebaut werden sollen, darüber würde es derzeit Gespräche mit dem Bund und den Gemeinden geben. Die Ergebnisse sollen in ein bis zwei Wochen vorliegen, heißt es aus dem Büro der Gesundheitslandesrätin.

Masken und Schutzkleidung bleiben in Lagern

Insgesamt 20.000 Packungen FFP2-Masken habe man noch im Lager, offiziell haltbar seien sie bis Februar 2024. Man verfüge auch noch über mehrere tausend Einheiten an Schutzkleidung wie etwa Einmalschürzen oder Schutzmäntel. Das Schutzmaterial werde zurzeit noch laufend an Hilfseinrichtungen ausgeliefert.

Man betone aber, wenn Material ab 30. Juni übrig bleibt, kein Schutzmaterial zu vernichten, da dies in Krisensituationen „absolute Mangelware“ sein könne. Das habe man zu Beginn der Pandemie gesehen. Das Material könne außerdem noch nach dem Ablaufdatum benutzt werden, wenn es einer entsprechenden Überprüfung unterzogen wird, so die Information aus dem Büro der Gesundheitslandesrätin.