Die Heckflosse eines Laudamotion A320-Flugzeugs
APA/Robert Jäger
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Verkehr

Lauda-Datenschutzklausel unzulässig

Das OLG Wien hat eine Datenschutzklausel in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen des Billigfliegers Lauda für unzulässig erklärt. Es geht um einen Passus, der die Verwendung von Daten u. a. für die Abwicklung von Flugbuchungen regelt.

Die Klausel der Ryanair-Tochter sei intransparent, da daraus nicht hervorgehe, an wen und zu welchem Zweck die Daten übersendet werden, befand das Oberlandesgericht (OLG) Wien laut einer Aussendung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI).

Für eine wirksame Einwilligung nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) müsse den Betroffenen klar sein, wer die möglichen Empfängerinnen und Empfänger der verarbeiteten Daten sind und zu welchem Zweck sie die Daten bekommen. In der fraglichen Klausel seien die Verarbeitungszwecke aber nur allgemein und ausufernd umschrieben, argumentierte das OLG. Das Urteil ist rechtskräftig.

Zahlreiche Klauseln bereits gesetzeswidrig

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums ein Verfahren wegen diverser Klauseln gegen die Fluglinie angestrengt. In diesem Rahmen waren bereits 23 Vertragsbestimmungen für gesetzeswidrig erklärt worden – mehr dazu in OGH: Klauseln von Lauda gesetzwidrig (help.ORF.at; 9.5.2022).