Die Klausel der Ryanair-Tochter sei intransparent, da daraus nicht hervorgehe, an wen und zu welchem Zweck die Daten übersendet werden, befand das Oberlandesgericht (OLG) Wien laut einer Aussendung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI).
Für eine wirksame Einwilligung nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) müsse den Betroffenen klar sein, wer die möglichen Empfängerinnen und Empfänger der verarbeiteten Daten sind und zu welchem Zweck sie die Daten bekommen. In der fraglichen Klausel seien die Verarbeitungszwecke aber nur allgemein und ausufernd umschrieben, argumentierte das OLG. Das Urteil ist rechtskräftig.
Zahlreiche Klauseln bereits gesetzeswidrig
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums ein Verfahren wegen diverser Klauseln gegen die Fluglinie angestrengt. In diesem Rahmen waren bereits 23 Vertragsbestimmungen für gesetzeswidrig erklärt worden – mehr dazu in OGH: Klauseln von Lauda gesetzwidrig (help.ORF.at; 9.5.2022).