Chronik

Jawurek: Ermittlungsverfahren abgeschlossen

Das Ermittlungsverfahren im Fall des suspendierten Militärkommandanten Martin Jawurek ist abgeschlossen. Ihm wird ein sexueller Übergriff auf eine Mitarbeiterin vorgeworfen. Nun entscheidet die Oberstaatsanwaltschaft über das weitere Vorgehen.

Zuletzt wurden in der Causa mehrere Zeugen befragt und ein Gutachten erstellt. Der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft St. Pölten wird an die Oberstaatsanwaltschaft Wien übermittelt. Diese muss anschließend entscheiden, ob man der Ansicht der St. Pöltner Behörde folgt oder nicht. Ob es sich dabei um eine beabsichtigte Anklage oder eine Einstellung des Verfahrens gegen den Militärkommandanten handelt, wird nicht öffentlich bekannt gegeben.

Zu dem sexuellen Übergriff soll es im November 2022 gekommen sein. Ermittelt wurde wegen des Verdachts der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung. Darunter versteht man Geschlechtsverkehr, der nicht unter Einsatz von Gewalt durchgeführt wurde, bei dem aber der Täter erkennen musste, dass er gegen den Willen des Opfers erfolgt. Im Fall einer Verurteilung droht eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren.

Jawurek weiterhin nicht im Dienst

Der Vorwurf war Mitte November bekannt geworden. Jawurek wurde daraufhin vorläufig von seinem Dienst abgezogen. Dieser Status ist nach Angaben des Bundesheers nach wie vor aufrecht. Der Landesmilitärkommandant erhält demnach um ein Drittel weniger Gehalt und darf die Kaserne nicht betreten. Das Disziplinarverfahren des Bundesheers werde wieder aufgenommen, sobald es eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft gibt.