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ORF.at/Carina Kainz
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Verkehr

S8: Bundesverwaltungsgericht muss entscheiden

Im jahrelangen Rechtsstreit um die geplante Marchfeld Schnellstraße (S8) hat jetzt die Oberste Instanz ein Machtwort gesprochen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) muss entscheiden, ob das Umweltverträglichkeitsverfahren rechtmäßig war.

Sowohl die Gegner als auch die Befürworter der Marchfeld Schnellstraße (S8) zeigen sich über diese Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) erfreut. Beide hoffen, dass es nun rascher zu einer Entscheidung kommt, und beide hoffen auf eine Entscheidung zu ihren Gunsten.

Zur Vorgeschichte: Im September 2021 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) entschieden, dass das jahrelange Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Verfahren) „aufgrund von Mängeln im Behördenverfahren und der Missachtung naturschutz- und artenschutzgesetzlicher Bestimmungen“ an das Umwelt- und Verkehrsministerium zurückgewiesen wird. Dort müssten Alternativen zur Trassenführung dahingehend geprüft werden, ob diese „zu geringeren Auswirkungen führt, und ob zwingende Gründe des öffentlichen Interesses das Interesse des Naturschutzes überwiegen“ – mehr dazu in Keine Genehmigung für S8 im Marchfeld (noe.ORF.at; 17.9.2021).

Sowohl Gegner als auch Befürworter brachten Revision ein

Dass das Gericht die Alternativen selbst prüft, sei ein zu großer Aufwand, wurde damals argumentiert, das müsse das Verkehrsministerium machen. Gegen diesen Entscheid haben sowohl die Gegner als auch die Befürworter des Projekts Revision eingelegt, in Summe hatten acht Revisionswerber in vier Revisionen unterschiedlicher Stoßrichtung den Beschluss bekämpft – mehr dazu in S8: Land und Gemeinden rufen Höchstgerichte an (noe.ORF.at; 13.11.2021)

Die Befürworter hofften auf eine Beschleunigung des Verfahrens, die Gegner erwarteten sich eine endgültige Absage des Projekts. Über die Revision hat jetzt der VwGH als höchste Instanz entschieden, und er hat klargestellt, dass das BVwG die Alternativenprüfung selbst durchführen und auch die Entscheidung selbst fällen muss.

Das BVwG hatte nämlich bereits mit der Prüfung von Alternativen begonnen, dies wurde dann aber abgebrochen, berichtete der „Kurier“ am Donnerstag. Demnach sei ein 16 Monate dauerndes ergänzendes Ermittlungsverfahren, zwei Lokalaugenscheine und mehrere mündliche Verhandlungen durchgeführt sowie verschiedene Sachverständigengutachten eingeholt worden und damit den Sachverhalt bereits um einige Erkenntnisse ergänzt.

Unterschiedliche Reaktionen der Revisionswerber

Sowohl Gegner als auch Befürworter der S8 hatten mit dieser Revision Erfolg, wenngleich sich beide Seiten Unterschiedliches davon erhoffen. Wolfgang Rehm, Sprecher der Umweltorganisation Virus und der BürgerInitiative Marchfeld sagt: „Jetzt muss das BVwG selbst entscheiden und dem Einreichprojekt der Marchfeld Schnellstraße den Garaus machen“.

Niederösterreichs Verkehrslandesrat Ludwig Schleritzko (ÖVP) erklärte gegenüber noe.ORF.at, er erwarte sich jetzt eine rasche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Interesse der Region und der Bürgerinnen und Bürger, die seit Jahrzehnten auf eine Verkehrsentlastung durch den Bau der S8 warten würden, so Schleritzko.