Wölfe
APA/dpa/Armin Weigel
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Chronik

„Problemwölfe“: Abschuss soll einfacher werden

Niederösterreich will den Umgang mit sogenannten „Problemwölfen“ ändern. Tiere, die Siedlungen zu nahe kommen oder wiederholt Nutztiere reißen, sollen schneller durch Warn- oder Schreckschüsse vergrämt oder abgeschossen werden können.

Die seit Ende 2018 bestehende NÖ Wolfsverordnung soll im Gleichklang mit anderen Bundesländern angepasst werden. Konkret geändert werden soll der Umgang mit „Problemwölfen“, die Siedlungen zu nahe kommen. Diese Tiere sollen nach Angaben von LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf (ÖVP) mittels Warn- und Schreckschüssen schneller vergrämt werden können. Zudem soll hier auch die Entnahme, also der Abschuss bei problematischem Verhalten, vereinfacht werden.

„Problemwölfe, die wiederholt in Siedlungsgebieten auftauchen oder immer wieder geschützte Nutztiere reißen, müssen entnommen werden können. Zum Schutz von Menschen und zur Abwendung von Schäden“, wird Pernkopf in einer Aussendung am Donnerstag zitiert. Gefordert wurde auch, dass der Schutzstatus des Wolfes dringend durch die EU angepasst werden müsse. Das Raubtier sei „längst nicht mehr vom Aussterben bedroht“, beeinträchtige aber das Sicherheitsgefühl der Menschen und bedrohe Nutztiere sowie die Alm- und Weidewirtschaft.

Jagverband: „Kann nur eine von vielen Maßnahmen sein“

Der NÖ Jagdverband begrüßt die Entscheidung, dass die NÖ Wolfsverordnung angepasst werden soll. „Der Abschuss von Wölfen kann aber nur eine von vielen Maßnahmen als Teil eines integrierten Wolfsmanagements sein. Zudem wird damit zwar die Population kontrolliert und gegebenenfalls reduziert, es kann jedoch weiterhin zu Rissen von Wild- und Nutztieren sowie Begegnungen mit Menschen kommen", sagte Landesjägermeister Josef Pröll in einer Aussendung am Donnerstag. Ziel sei es, das Zusammenleben von Menschen, Wölfen sowie Wild- und Nutztieren so konfliktarm wie möglich zu gestalten, unter anderem auch durch großflächige Umzäunungen von Weide- und anderen Nutztieren sowie den Einsatz von Herdenschutzhunden.

Darüber hinaus verweist Pernkopf darauf, dass in Niederösterreich in den vergangenen Jahren wiederholt Wolfsrisse bei Wild- und Nutztieren verzeichnet worden sind. Weiters habe es diverse Sichtungen des Raubtieres nahe Siedlungen gegeben. Derzeit sind in Niederösterreich vier Wolfsrudel bestätigt, alle im Waldviertel. Hinzu kämen laut Pernkopf durchziehende Tiere wie ein kürzlich aus Graubünden im Osten der Schweiz kommendes Exemplar, das bis Klosterneuburg (Bezirk Tulln) gekommen und dann weiter nach Ungarn gewandert sei.

Abschüsse müssen behördlich genehmigt werden

Aktuell sind Maßnahmen bei Wolfsaktivität in einer Verordnung zum NÖ Jagdgesetz geregelt. Im Anhang dazu wird das Verhalten eines Wolfes in drei Kategorien eingeteilt, nämlich in unbedenkliches, auffälliges, unerwünschtes und nicht zuletzt problematisches Verhalten. Maßnahmen zur Abwendung von Schäden an Nutztieren sind demnach Vergrämung oder Abschuss. Sie sollen in den Stufen 3 (unerwünschtes Verhalten) und 4 (problematisches Verhalten) zur Anwendung kommen. In den beiden niedrigeren Stufen sind Information der Bevölkerung und Überwachung vorgesehen. Abschüsse müssen laut Verordnung generell behördlich angeordnet werden.