CoV-Maske und CoV-Test
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Coronavirus

Coronavirus: Was gilt noch und was bleibt?

Die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus laufen bis Ende Juni Schritt für Schritt aus. Bis dahin bleibt Covid-19 eine meldepflichtige Krankheit. noe.ORF.at mit einem Überblick über die derzeitigen und künftigen Regeln.

Aktuell ist zwar mit XBB.1.5 eine neue Coronavirus-Variante auf dem Vormarsch, aber Virologen wie Norbert Nowotny bereitet das wenig Sorgen. Er sieht CoV bereits als saisonales Virus an, auch wenn es aktuell eine kleine Welle gibt. Die Maßnahmen sind Ende Juni Geschichte: Impfungen, Tests und Medikamente sollen dann in die regulären Strukturen des Gesundheitssystems integriert werden.

Muss ich noch testen?

Ja, bis Ende Juni ist Covid-19 eine meldepflichtige Krankheit und auch der PCR-Test im Verdachtsfall bleibt bis dahin verpflichtend. Positiv-Getestete müssen dann eine FFP2-Maske tragen und sie sind für mindestens fünf Tage verkehrsbeschränkt, das heißt, sie dürfen mit wenigen Ausnahmen Schulen, Spitäler, Kindergärten, Kuranstalten und Pflegeheime nicht betreten.

Nach fünf Tagen kann man sich über ein negatives PCR-Testergebnis aus der Verkehrsbeschränkung freitesten. Ansonsten läuft diese nach dem zehnten Tag automatisch aus. Absonderung – also die häusliche Quarantäne – gibt es seit August keine mehr.

Welche CoV-Regeln gelten noch?

Die verbliebenen CoV-Maßnahmen solle nun Schritt für Schritt bis Ende Juni auslaufen. Impfungen, Tests und Medikamente sollen dann in die regulären Strukturen des Gesundheitssystems integriert werden.

Gibt es noch Gratistests?

Hier muss man zwischen Personen mit und ohne Symptomen unterscheiden. Mit Symptomen bleibt weiterhin die Möglichkeit des Gratis-PCR-Tests in den zehn behördlichen Teststationen bestehen. Bzw. gibt es auch noch die Möglichkeit, dass mobile Tester vorbeikommen. Ohne Symptome kann man sich ab April nur noch in Apotheken gratis PCR-testen.

Denn die Gratis-Gurgeltests im Rahmen von „NÖ gurgelt“, die es derzeit nur noch bei Spar gibt, werden Ende März eingestellt – mehr dazu in „Niederösterreich gurgelt“ wird eingestellt (noe.ORF.at; 16.2.2023). Da es keine Tests breiter Bevölkerungsschichten mehr geben wird, wollen sich die Behörden einen Überblick über das Infektionsgeschehen mit dem Abwassermonitoring bewahren. Dieses soll bestehen bleiben und auch für die Krankenhausbelegung als Frühwarnsystem dienen.

Wo bleibt die FFP2-Maske Pflicht?

Für Infizierte bleibt bei Kontakt mit anderen Menschen die Maske Pflicht, in Wien endet am 1. März aber die allgemeine Maskenpflicht in den Öffentlichen Verkehrsmitteln. Die FFP2-Maske ist ab Mittwoch bundesweit noch für alle in Arztpraxen, im Spital und im Pflegeheim Pflicht und zwar vorerst bis Ende April.

Was gilt in Krankenhäusern und Pflegeheimen?

Besucherinnen und Besucher müssen aktuell keinen 3-G-Nachweis mehr mitnehmen, aber eine Maske tragen. Verkehrsbeschränkte – also positiv-getestete – Personen dürfen weder Krankenhaus noch Pflegeheim betreten. Untersagt ist der Zutritt auch bei CoV-typischen Symptomen. Ausnahmen gibt es für die Palliativ- und Hospizbesuche oder auch bei Personen, die Minderjährige oder Schwangere für eine Entbindung begleiten.

Patientinnen und Patienten müssen sich vor einem geplanten, stationären Aufenthalt PCR-testen. Bei ambulanten Terminen genügt ein Antigen-Test, dieser wird sofern möglich auch im Spital gemacht. Diese Regelung wird aber in den nächsten Tagen geändert werden: Vor einem stationären Aufenthalt ist dann bei Personen ohne Symptomen kein PCR-Test mehr notwendig. Auch bei Ambulanzterminen müssen symptomlose Personen keinen Antigen-Test mehr machen. Diese Änderungen sollen laut Landesgesundheitsagentur in den nächsten Tagen umgesetzt werden.