Wirtschaft

Kredite: FMA erteilt Landeshaftung Absage

Die Voraussetzungen für einen Wohnkredit sind im Vorjahr verschärft worden. Um die Finanzierung von Eigentum für mehr Menschen zu ermöglichen, wollte das Land Haftungen übernehmen – doch die Finanzmarktaufsicht (FMA) erteilte nun eine Absage.

Die seit vergangenem August geltende Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-Verordnung) sieht vor, dass 20 Prozent Eigenmittel notwendig sind, um einen Kredit für einen Wohnungskauf oder den Hausbau aufnehmen zu können. Außerdem darf die monatliche Kreditrate 40 Prozent des Haushaltseinkommens nicht überschreiten, die Laufzeit darf maximal 35 Jahre betragen.

Ziel der neuen Vorgaben, die davor Empfehlungen waren, ist es laut Finanzmarktaufsicht (FMA), dass sich Kreditnehmerinnen und -nehmer den Kredit leisten können – auch, wenn die Zinsen wie derzeit wieder steigen. Lange Zeit haben die Banken auf diese Regeln auch geachtet, sagt FMA-Sprecher Klaus Grubelnik. Ab 2015 – „als die Zinsen sehr niedrig waren“ – aber hätten sie sie zunehmend ignoriert.

Kritik an Eigenmittelquote

Land und Bankenvertreter kritisierten die Quote von 20 Prozent Eigenmittel vergangenen Herbst als zu hoch. Stattdessen präsentierten sie ein Modell, wonach Menschen unter 35 Jahren nur 15 Prozent Eigenmittel vorweisen müssen, für die verbleibenden fünf Prozent würde das Land haften. Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) wollte das Modell schon im Jänner – also noch vor der Landtagswahl – umsetzen – mehr dazu in Immobilienkredite: Land könnte künftig haften (noe.ORF.at; 14.10.2022).

Im Jänner verwies man im Büro des für den Wohnbau zuständigen Landesrates Martin Eichtinger (ÖVP) noch auf ein Gespräch der FMA mit Bankenvertretern im Februar. Das Finanzmarktstabilitätsgremium empfahl damals zwar auch kleinere Änderungen in der Verordnung, diese Änderungen umfassen aber nur Lockerungen bzw. Ausnahmen von gültigen Regelungen bei Zwischenfinanzierungen und Vorfinanzierungen von nicht-rückzahlbaren Zuschüssen durch Gebietskörperschaften.

Mit Verordnung „nicht vereinbar“

Dem Vorschlag aus Niederösterreich wurde hingegen eine Absage erteilt. Laut FMA-Sprecher Grubelnik gehe es bei der Verordnung „nicht um eine hypothekarische Besicherung, sondern um die Leistbarkeit eines Kredits“. Für den einzelnen Kreditnehmer würde der Kredit durch eine Landeshaftung also „nicht leistbarer, man könne sich dadurch nur leichter verschulden“.

Davon würden in letzter Konsequenz wiederum die Banken profitieren, weil sich dann mehr Menschen einen Kredit aufnehmen können. Das Haftungsmodell sei jedoch mit der KIM-Verordnung bzw. deren Zielen „nicht vereinbar“, betont Grubelnik. Solche strikten Vorgaben würde es derzeit in 23 europäischen Ländern geben.