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Politik

ÖVP-FPÖ-Pakt bringt CoV-Strafenrückzahlung

Im Arbeitsübereinkommen von ÖVP und FPÖ in Niederösterreich nimmt das Thema Corona eine wichtige Stellung ein. Der Punkt steht im 36-seitigen Papier an erster Stelle. Unter anderem ist vorgesehen, dass verfassungswidrige Covid-Strafen zurückgezahlt werden.

„Mehr als drei Jahre lang haben Pandemie und Corona-Maßnahmen das Leben der Bevölkerung in allen Lebensbereichen massiv beeinflusst. Verantwortungsvolle Politik bedeutet, kritisch zurückzublicken, Fehler einzugestehen und aus ihnen zu lernen. Wir wissen, dass durch die Pandemie und eine Reihe von Maßnahmen Schäden entstanden sind“, ist im Corona-Kapitel, dem ersten Kapitel des Arbeitsprogramms, vorangestellt zu lesen.

„Wir verständigen uns daher darauf, die im Zuge der Pandemie gesetzten Maßnahmen aufzuarbeiten und Maßnahmen zu setzen, die entstandenen Schäden – so gut dies möglich ist – wieder gut zu machen“, heißt es weiter. Zur Einordnung: Laut Gesundheitsministerium gab es in ganz Österreich Ende Dezember 50 anerkannte Impfschäden.

Vereinbart wurde auch, dass das Land keine weiteren Werbemaßnahmen für die CoV-Schutzimpfung durchführt. Die Impfung rettete laut einer Studie des Londoner Imperial College allein im ersten Jahr, von Dezember 2020 bis Dezember 2021, weltweit 20 Millionen Menschen das Leben.

30 Millionen schwerer Fonds für diverse Maßnahmen

Die Rückzahlung soll über einen Fonds geschehen: Für die Dauer von zwei Jahren wird dieser mit 30 Millionen Euro dotiert. Verwendet werden Budgetmittel, eingebracht werden aber auch rund 1,3 Millionen Euro an Strafgeldern, die dem Land zugeflossen sind. Dem Vernehmen nach hat die FPÖ diesen Fonds der ÖVP in den Verhandlungen abgerungen.

Finanziert werden sollen aus diesem Topf unter anderem Beratungsleistungen im Fall individueller Schäden, medizinische Betreuung von Menschen mit Impfbeeinträchtigungen, Kosten zur Behandlung psychischer Probleme, erforderliche Therapien, Mehraufwendungen für Heimunterricht sowie sonstige erforderliche Unterstützungen in erster Linie für Kinder und Jugendliche. Aufgezählt wurden hier Gutscheine für Nachhilfe und Freizeitaktivitäten. Die Landesregierung werde entsprechende Förderrichtlinien erlassen, heißt es.

Von Amts wegen und persönlich an Betroffene rückerstattet werden laut dem Papier jene – wegen Verletzung von CoV-Beschränkungen bezahlten – Strafgelder, „die aufgrund von Bestimmungen verhängt wurden, die in der Folge vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden sind“. Rechtlich sei das eine ziemliche Herausforderung, sagt der Verfassungsjurist Karl Stöger. „Diese Strafen wurden vom Land im Namen des Bundes verhängt. Das heißt, letztlich muss der Bund entscheiden, ob das zurückgezahlt wird“, so Stöger. Es sei nicht klar, ob es dafür überhaupt eine ausreichende Rechtsgrundlage gibt.

NÖ: Kritik an neuer Koalition

Die niederösterreichische Koalition zwischen von ÖVP und FPÖ stößt weiter auf Kritik. Für Aufsehen sorgen unter dessen auch die Inhalte des Regierungsabkommens.

Evaluierungskommission soll CoV-Folgen untersuchen

Zusätzlich zum sogenannten Corona-Fonds wird eine „unabhängige, unbefangene und weisungsfreie“ Evaluierungskommission eingerichtet. Beschäftigen soll sie sich mit den Maßnahmen, Auswirkungen und Folgen der Pandemie. Exemplarisch angeführt sind Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen. „Die Ergebnisse dieser Kommission sollen für das Land Orientierung für Maßnahmen im Falle einer allfällig neuerlich auftretenden Pandemie sein“, wird betont.

Auswirkungen gibt es indes auch auf den Landesdienst. Dezidiert festgehalten wird, dass das Land dort, wo es Personalhoheit hat, keine Maßnahmen setzt, „die auf eine direkte oder indirekte Corona-Impfpflicht hinauslaufen“. Bewerber, deren Gesuch aufgrund der seit Juni des Vorjahres nicht mehr geltenden Impfpflicht im Landesdienst nicht weiter verfolgt worden ist, sind zu einer neuerlichen Bewerbung einzuladen. Zudem wird die Maskenpflicht für das Personal in den Kliniken der Landesgesundheitsagentur nach dem 30. April nicht mehr verlängert.

„Fahrlässig, ja sogar gefährlich“

Kritik an diesen Vorhaben kam vom Präsidenten der niederösterreichischen Ärztekammer, Harald Schlögel: „Impfen stellt seit vielen Jahren eine extrem einfache, kostengünstige und vor allem hochwirksame Präventionsmaßnahme dar, um sich gegen entsprechende Infektionskrankheiten zu schützen und deren oft fatale Auswirkungen zu verhindern.“ Impfungen „aus rein politischen Gründen“ nun generell in Frage zu stellen sei „fahrlässig, ja sogar gefährlich“, so der ÄK-Präsident. Jeder Erkrankung, die durch eine Impfung hätte verhindert werden können, sei eine zu viel.