Stecker wird in in die Steckdose gesteckt
dpa/Oliver Berg
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Wirtschaft

Was zu tun ist, wenn die EVN den Vertrag kündigt

300.000 Strom- und Gaskunden werden vom Energieversorger EVN gekündigt. Bei der Arbeiterkammer Niederösterreich gehen dazu viele Fragen ein. Geraten wird, die Kündigung ernst zu nehmen, da sonst Strom und Gas abgedreht werden.

Seit die EVN angekündigt hat, 300.000 Haushalte zu kündigen, seien zahlreiche Menschen verunsichert, heißt es von der Arbeiterkammer Niederösterreich (AKNÖ). Viele wüssten nicht, ob sie überhaupt von den Strom- und Gasvertragskündigungen betroffen sind, beziehungsweise welchen Strom- und Gastarif sie haben.

Zu den Optima-Klassik-Tarifen gehören:

  • Optima Gas
  • Optima Biogas
  • Optima Strom
  • Optima Natur
  • Optima Eco
  • Optima Eco Natur

Die genaue Information, ob man einen der Optima-Klassik-Tarife hat, findet man nämlich erst auf der zweiten Seite der EVN-Jahresabrechnung. Die AKNÖ-Juristin Doris Augustin-Schneider rät abzuwarten, ob man ein Kündigungsschreiben bekommt. Falls ja, müsse man aktiv werden. Wenn man EVN-Kunde bleiben wolle und das Angebot annehme, solle man den Brief – am besten eingeschrieben – zurücksenden. Es geht aber auch per Mail.

Der neue Tarif wird nur den 300.000 Betroffenen angeboten, so EVN-Sprecher Stefan Zach. Das Angebot bringt einen Fixpreis und eine Bindung für ein Jahr. Im Vergleich zu den auslaufenden Optima-Klassik-Tarifen liegt beim neuen Angebot der Grundpreis mit 4,80 Euro pro Monat höher. Der Arbeitspreis sei hingegen beim neuen Tarif mit 31,8 Cent pro Kilowattstunde (kWh) Strom bzw. 14,1 Cent pro kWh Gas etwas günstiger.

Bisher hat die EVN 9.000 Kündigungen verschickt. 2.500 Antworten mit Tarifumstiegen seien bereits eingegangen, sagt EVN-Sprecher Zach. Die letzten Briefe würden Ende April ankommen. Die EVN begründet die Kündigung mit einer Preiserhöhung durch eine Indexanpassung, die ansonsten ab 1. April drohen würde – mehr dazu in EVN kündigt alte Strom- und Gasverträge auf (noe.ORF.at; 9.3.2023). Für die Betroffenen bleiben die Preise jedenfalls bis 30. Juni gleich, versichert Zach. Reagiert man nicht auf das Schreiben, endet der Vertrag mit der EVN per 30. Juni, und man kann sich für den 1. Juli einen neuen Anbieter suchen.

Tarifvergleich bei E-Control empfohlen

Wenn man aber den Strom- bzw. Gasanbieter wechseln will, könne man online bei der E-Control einen Tarifvergleich durchführen, rät AKNÖ-Juristin Augustin-Schneider. Man brauche dazu nur die Daten der letzten Jahresabrechnung, so die Juristin. Die Arbeiterkammer berate telefonisch oder persönlich in ihren Bezirksstellen. Einen Anbieterwechsel können aber nur die Betroffenen selbst durchführen, sagt Augustin-Schneider.

Zach kündigt Begleitmaßnahmen an, damit kein Kunde bzw. keine Kundin durchrutsche. Die EVN berät selbst über eine Informationstour, dabei will der Energieversorger mit Bussen durch etwa 500 Gemeinden fahren. Dieses Angebot sei für ältere Personen und für Menschen, die nicht gut Deutsch sprechen, so Zach. Bei der Servicehotline habe man doppelt so viele Mitarbeitende wie in der Vergangenheit, auch in den Servicecentern habe man mehr Personal, damit sich keine Warteschlangen bilden, so Zach.

Die Arbeiterkammer Niederösterreich fordert vom Energieversorger, eine zusätzliche Sicherheitsschleife einzuführen, damit niemand von der Abschaltung von Strom und Gas überrascht wird: „Wenn man länger auf Montage ist oder einen längeren Krankenhausaufenthalt hat und ich mir diesen eingeschriebenen Brief nicht abholen kann, dann habe ich ab 1. Juli einen versorgungsfreien Zustand“, sagt Augustin-Schneider.