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Wirtschaft

Was tun, wenn der Handytarif teurer wird

Mit April werden viele Mobilfunk- und Internettarife teurer. Grund dafür sind Indexklauseln, die die Anpassung an die Inflation während der Vertragslaufzeit regeln. Ein Anbieterwechsel ist nicht immer möglich, erklärt AK-Expertin Sandra Nowak.

Viele Tarife sind an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Im Klartext bedeutet das eine Anpassung an die Inflationsrate – und das ist auch während der Vertragslaufzeit möglich, „wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die sogenannten Indexanpassungs- oder Werteanpassungsklauseln enthalten sind“, erklärt Sandra Nowak, Konsumentenberaterin der Arbeiterkammer Niederösterreich. „Die Klausel regelt, welche Gebühren davon betroffen sind, wann diese Anpassungen gemacht werden dürfen und ab welchem Inflations-Schwellenwert sie schlagend werden.“

Bei den „großen Anbietern“ seien diese Klauseln üblicherweise im Vertrag enthalten, bei den kleineren hingegen oft nicht, meint die Expertin. Wenn die Erhöhung im Vertrag geregelt ist, habe man kein Sonderkündigungsrecht, sagt die Expertin, „das heißt, man hängt in dem Vertrag drinnen, auch wenn man erst vor kurzem einen Vertrag mit Mindestlaufzeit abgeschlossen hat. Dann kommt es zu dieser Preiserhöhung und man kann erst wieder kündigen unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist.“

Ohne Klausel: Anbieter muss informieren

Steht keine entsprechende Klausel im Vertrag und der Anbieter will dennoch erhöhen, handelt es sich um eine einseitige Vertragsveränderung, erklärt Nowak. Der Konsument oder die Konsumentin muss in diesem Fall schriftlich über die Änderung informiert werden, der Anbieter muss eine angemessene Überlegungsfrist einräumen, um zu entscheiden, ob man damit einverstanden ist, und auch bekannt geben, dass man ein Sonderkündigungsrecht hat, sollte man nicht einverstanden sein.

Wenn der Anbieter einfach mehr Geld abbucht (ohne Wert- oder Indexanpassungsklausel und ohne vorherige Information über die einseitige Vertragsänderung), „dann ist es ganz wichtig, dass man schriftlich widerspricht“, rät die Konsumentenschützerin.

Tarif- oder Anbieterwechsel abhängig von Nutzerverhalten

Wenn man nicht fix an einen Vertrag gebunden ist, also keine Mindestlaufzeit hat, kann auch ein Anbieter- oder Tarifwechsel sinnvoll sein. „Das kommt natürlich sehr auf das Nutzerverhalten an. Aber wenn man gerade ohnehin vorhat, den Anbieter zu wechseln, dann empfiehlt es sich, speziell auch auf die kleinen Anbieter zu schauen, eben in Hinblick darauf, dass die meisten diese Indexklauseln nicht drinnen haben“, so Nowak.

Einen guten Überblick würden hier verschiedene Tarifrechner geben, etwa auch jener der Arbeiterkammer, mit denen man die Angebote nach seinem eigenen Telefonier- und Surfverhalten filtern kann.