Gericht

Pflegeheim: OGH hebt Urteile teilweise auf

Vor mehr als zwei Jahren sind vier Pflegekräfte aus dem Pflegeheim Kirchstetten (Bezirk St. Pölten) wegen Missbrauchsvorwürfen schuldig gesprochen worden. Jetzt stellte der Oberste Gerichtshof Mängel in den Urteilen fest und hob diese teilweise auf.

Die vier Angeklagten sollen im Jahr 2016 über mehrere Monate hinweg alte Menschen geschlagen und beschimpft haben, die hilflosen Betroffenen gequält und Bewohner etwa zu heiß geduscht haben. Die Anklage stützte sich im Wesentlichen auf Anzeigen von Heimmitarbeitern und Protokolle einer WhatsApp Gruppe – mehr dazu in Kirchstetten: Bedingte Haftstrafen für Pfleger (noe.ORF.at; 17.02.21). Nach einer Nichtigkeitsbeschwerde durch die Verteidigung hat der Oberste Gerichtshof (OGH) den Fall nun geprüft und im Wesentlichen „Mängel in der Urteilsausfertigung“ festgestellt, wie ein Sprecher des OGHs gegenüber noe.ORF.at bestätigt.

Demnach sei der Fall sehr komplex, beinhalte verschiedene strafbare Handlungen und verschiedene Straftaten. Zu diesen sei es wiederum in unterschiedlichen Zusammensetzungen gekommen und hier seien nicht alle erforderlichen Feststellungen getroffen worden, so der Sprecher. In einem Fall sei der Schuldspruch nun rechtskräftig, über die Strafberufung müsse nun noch das Oberlandesgericht entscheiden. Für drei der vier Angeklagten wurden die Schuldsprüche vom OGH teilweise aufgehoben, es müsse neu verhandelt werden, heißt es.