Jäger mit Gewehr
APA/BARBARA GINDL
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Umwelt

Jäger dürfen ab sofort Wölfe erschießen

Die neue Wolfsverordnung, die vor knapp drei Wochen in der Landesregierung einstimmig beschlossen wurde, tritt ab Montag in Kraft. Jägerinnen und Jäger sind nun per Verordnung ermächtigt, Wölfe unter bestimmten Voraussetzungen zu vergrämen bzw. zu schießen.

Jägerinnen und Jäger sind ab Montag per Verordnung automatisch berechtigt, bei Vorliegen bestimmter Kriterien zu handeln. Warnschüsse sind etwa erlaubt, wenn sich ein Wolf in Siedlungen auf unter 100 Meter an Menschen annähert oder wiederholt Futterquellen in einer Siedlung aufsucht. Das gilt auch, wenn ein Wolf Schutzzäune überwindet und darin gehaltene Nutztiere verletzt oder tötet.

Der Abschuss eines Wolfes ist wiederum vorgesehen, wenn ein Tier einem Menschen trotz Vertreibungsversuchen folgt, aggressiv auf Menschen reagiert oder sich Menschen mit Hunden annähert und die Hunde angreift. Das gilt auch, wenn ein oder mehrere Wölfe innerhalb von vier Wochen Zäune überwinden und Nutztiere töten. Die neue Verordnung ist vorerst für zwei Jahre befristet.

Langes Warten auf Bescheid

Zwar gab es schon bisher für Wölfe, die ein problematisches, unerwünschtes Verhalten zeigen, einen klaren Stufenplan. Allerdings: Für Vergrämungsmaßnahmen wie Schreckschüsse bzw. letztlich auch den Abschuss war ein Bescheid der Behörde notwendig. Bis dieser vorlag, habe in der Praxis aber zu lange gedauert, hieß es bei der Präsentation der neuen Verordnung Mitte März.

Nach jedem Warn- oder Abschuss ist sofort der oder die Jagdausübungsberechtigte des jeweiligen Gebiets zu informieren. Weiters muss binnen 24 Stunden eine telefonische oder schriftliche Meldung an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde gehen. Von dieser wird dann die Untersuchung bzw. Probennahme übernommen. Die Jäger wurden dafür zuletzt speziell geschult.

Wolf im Wald
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Vor allem im Waldviertel haben Wolfsrisse zuletzt für große Aufregung und Ängste gesorgt

Durch die neuen Vorgaben können künftig aber auch „unbescholtene“ Wölfe geschossen werden, die bisher unauffällig waren, wie etwa zuletzt in Kärnten. Denn ob ein Wolf bereits zuvor Nutztiere riss oder sich erstmals einer Siedlung näherte, lässt sich erst im Nachhinein anhand von genetischen Gutachten überprüfen.

WWF: Verstoß gegen EU-Recht

Weil die Behörde künftig keine Bescheide mehr ausstellt, hat jedoch die Öffentlichkeit keine Möglichkeit mehr, gegen Entscheidungen wie Abschüsse rechtlich vorzugehen. Das verstößt laut dem Wolfsexperten des WWF, Christian Pichler, gegen die Aarhus-Konvention und somit gegen EU-Recht. Der zuständige Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf (ÖVP) sagte Mitte März dazu: „Wir haben Experten beigezogen, und die schätzen es als rechtskonform ein.“

Mit der neuen Verordnung erleichtert das Land nicht nur den Abschuss von Wölfen, sondern weitere auch die Förderungen von Schutzmaßnahmen aus. Bei Rissen gibt es für die betroffenen Landwirtinnen und Landwirte weiter finanzielle Entschädigungen. Außerdem werden Förderungen von Herdenschutzmaßnahmen wie Elektrozäune erhöht. Die Investitionen bzw. Maßnahmen in Herdenschutzmaßnahmen begrüßt der WWF-Experte.