Chronik

Übergriff: Militärkommandant muss vor Gericht

Die Staatsanwaltschaft St. Pölten hat gegen den Landesmilitärkommandanten Martin Jawurek einen Strafantrag eingebracht. Jawurek, der seit vergangenem November suspendiert ist, wird ein sexueller Übergriff auf eine Mitarbeiterin vorgeworfen.

Laut dem Strafantrag muss sich der Militärkommandant wegen der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung verantworten. Die Oberstaatsanwaltschaft, die den Vorhabensbericht seit Mitte Februar prüfte, ist der Empfehlung der Staatsanwaltschaft St. Pölten nun gefolgt, teilte Mediensprecher Leopold Bien gegenüber noe.ORF.at mit.

Zu dem sexuellen Übergriff soll es im November 2022 in der Hesserkaserne in St. Pölten gekommen sein. Unter dem Tatbestand der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung versteht man Geschlechtsverkehr, der nicht unter Einsatz von Gewalt durchgeführt wurde, bei dem aber der Täter erkennen musste, dass er gegen den Willen des Opfers erfolgt.

Warten auf Prozesstermin

In dieser Causa wurden neben Jawurek und dem Opfer mehrere Zeugen befragt und ein Gutachten erstellt. Der Beschuldigte wies die Vorwürfe im Herbst nach deren Bekanntwerden zurück. Am Landesgericht St. Pölten bestätigt man, dass der Strafantrag vor wenigen Tagen eingebracht wurde. Einen Prozesstermin gibt es noch nicht.

Der Vorwurf war Mitte November publik geworden. Jawurek wurde daraufhin vorläufig von seinem Dienst abgezogen. Dieser Status ist nach Angaben des Bundesheers nach wie vor aufrecht. Der Landesmilitärkommandant erhält demnach um ein Drittel weniger Gehalt und darf die Kaserne nicht betreten. Das Disziplinarverfahren wurde unterbrochen und werde wieder aufgenommen, sobald das Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen wird, heißt es in einer Stellungnahme des Bundesheeres gegenüber noe.ORF.at.

Amtsverlust möglich

Unabhängig davon droht Jawurek auch der Amtsverlust. Denn der Strafrahmen im Fall einer Verurteilung reicht bis zu zwei Jahren. Übersteigt die verhängte Freiheitsstrafe ein Jahr bzw. ist die Verurteilung auch oder ausschließlich wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses erfolgt, ist laut Strafgesetz damit auch der Amtsverlust verbunden.