Gericht

Prozess um Kindesentziehung: Freispruch

Mit einem Freispruch hat am Mittwoch in Krems ein Prozess um mutmaßliche Kindesentziehung geendet. Der Angeklagten wurde vorgeworfen, ihre Tochter vor dem erziehungsberechtigten Vater verborgen gehalten zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Frau war im Anklagezeitraum nicht Erziehungsberechtigte des Mädchens. Sie soll laut Staatsanwaltschaft angekündigt haben, sich mit ihrer Tochter solange verborgen zu halten, bis sie die alleinige Obsorge habe, und den Behörden ihren Aufenthaltsort nicht bekannt gegeben haben.

„Die subjektive Tatseite war mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nicht nachweisbar“, teilte ein Sprecher des Landesgerichts nach der Urteilsverkündung auf Anfrage mit. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab.

Vierjährige zu Vater in USA rückgeführt

Der Mutter des Mädchens war 2021 ein OGH-Bescheid zugestellt worden, wonach die Frau mit ihrem Kind in die USA zurückkehren müsse, wo ihr Ex-Mann lebt. Tue sie dies nicht, drohe ihr die behördliche Abnahme der Tochter durch einen Gerichtsvollzieher. Das Mädchen würde in diesem Fall allein in die USA zurückgebracht. Anfang 2022 wurde die damals Vierjährige aus Niederösterreich zu ihrem Vater in die USA rückgeführt.

Der Entscheidung des OGH soll das Haager Kindesentführungsübereinkommen zugrunde liegen, das die Rückführung von Kindern regelt, die von einem Elternteil dem anderen durch eine Reise ins Ausland entzogen werden. Kritik an der Vorgehensweise übten damals u.a. das WAVE Network (Women Against Violence Europe) und der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF).