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Tödlicher Alkounfall: Haftstrafe für ÖFB-Rekordfrau

ÖFB-Rekordteamspielerin Nina Burger ist am Montag am Landesgericht St. Pölten zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt worden. Der Ex-Fußballerin wurde vorgeworfen, alkoholisiert und übermüdet einen Unfall verursacht zu haben, bei dem ein Mann starb.

Der Autounfall ereignete sich in den frühen Morgenstunden am 25. November des Vorjahres auf der B19 in Langenrohr (Bezirk Tulln). Laut Polizei dürfte die einstige Spitzensportlerin kurz vor 5.30 Uhr nach links gelenkt haben, nachdem sie aufs Bankett gekommen war. Ihr Wagen kollidierte daraufhin mit dem entgegenkommenden Auto eines 37-Jährigen. Der Mann überlebte den Unfall nicht.

Burger zeigte sich vor Gericht geständig. Ihr wurde grob fahrlässige Tötung vorgeworfen, unter anderem, weil sie laut Anklage zumindest 0,78 Promille im Blut hatte. Die Ex-Fußballerin wurde schließlich zu neun Monaten bedingter Haft verurteilt, drei Monate davon unbedingt. „Selbst wenn Sie sich noch fahrtüchtig gefühlt haben, hätten Sie das hinterfragen müssen“, sagte der Einzelrichter.

Antrag auf Fußfessel

Mildernd wirkten sich bei einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren der bisher ordentliche Lebenswandel, die Unbescholtenheit und das reumütige Geständnis der Angeklagten aus. Aus generalpräventiven Gründen sei ein unbedingter Teil der Strafe nötig, sagte der Richter. Er stellte in diesem Zusammenhang die Möglichkeit einer Fußfessel in den Raum. Der Verteidiger von Burger, Johannes Öhlböck, kündigte nach der Verhandlung einen entsprechenden Antrag an.

Die Witwe und die beiden Kinder des 37-Jährigen meldeten insgesamt 60.000 Euro an Trauerschmerzensgeld an. Den Kindern wurden laut dem Richter „symbolische Beträge“ von 3.000 und 1.000 Euro zugesprochen. Burger leistete laut ihrem Anwalt eine eigene Zahlung „in beträchtlichem Ausmaß“ und erwirkte eine Zahlung von dritter Seite an die Familie. Die Privatbeteiligten wurden mit weiteren Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Sechs Gläser Alkohol

Burger berichtete, dass sie am 24. November 2022 zunächst ein abendliches Business-Event, dann eine weitere Veranstaltung und später noch ein Lokal in Wien besucht habe. Ursprünglich habe sie vorgehabt, mit dem Auto heimzufahren, gegen 1.00 Uhr habe sie sich aber entschieden, im Büro zu schlafen. Getrunken habe sie etwas Wein und mehrere Spritzer.

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Verunfallte Autos
FF Tulln
Zu einem tragischen Unfall kam es auf der B19 in Langenrohr
Verunfallte Autos
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Zwei Autos kollidierten
Verunfallte Autos
FF Tulln
Ein Lenker kam ums Leben
Verunfallte Autos
FF Tulln
Burger erlitt Verletzungen und wurde in das Universitätsklinikum Tulln gebracht
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Die Lenkerin war alkoholisiert

„Auf dem Weg zum Büro gehe ich natürlich an meinem Auto vorbei. Warum auch immer, ich habe meine Entscheidung umgeworfen, weil ich mich eh fahrtüchtig und nicht beeinträchtigt gefühlt habe.“ Sie sei schließlich in den Wagen gestiegen.

„Das ist ein Traum“

Zunächst sei die Fahrt ganz normal verlaufen. Nach rund 20 Minuten „bin ich eingeschlafen, bin offensichtlich ins Bankett und wollte auf die Fahrbahn zurück. Ich bin direkt ins Schleudern gekommen. Ich habe versucht, das Fahrzeug unter Kontrolle zu kriegen, aber ich habe es nicht geschafft.“ Sie habe dem anderen Auto nicht ausweichen können. Es kam zu einer Kollision, „es ist alles so schnell gegangen“.

„Ich habe mir gedacht, das ist ein Traum, das kann nicht sein“, sagte Burger. Die Polizei sei dann relativ rasch gekommen. „Ich habe immer gefragt, was mit dem anderen ist“, so die 35-Jährige. „Mein einziger Gedanke war nur: Ich hoffe, dass der überlebt.“

Keine Hilfe für 37-Jährigen

Für den anderen Lenker, einen 37-jährigen Niederösterreicher, kam jede Hilfe zu spät. Burger wurde mit Verletzungen in das Universitätsklinikum Tulln gebracht. Dort habe sie erfahren, dass der Mann verstorben war, berichtete die Angeklagte unter Tränen. Es sei ihr danach körperlich und psychisch schlecht gegangen. Sie befindet sich derzeit im Krankenstand. Sie plant eine Tätigkeit außerhalb des Sportbereichs.

„Bis jetzt denke ich jeden Tag an die Familie und daran, warum ich diese Entscheidung getroffen habe. Ich bin vollkommen schuld. Ich übernehme die Verantwortung“, sagte Burger. Es tue ihr sehr leid. Der Verteidiger von Burger erklärte, was der Staatsanwalt vorgetragen habe, stimme, „es gibt daran nichts zu rütteln“. Seine Mandantin habe sich bei der Opferfamilie entschuldigt. „Sie weiß, dass sie es nicht gutmachen kann“, sagte der Rechtsanwalt.

Eine Bekannte von Burger wurde als Zeugin befragt. Wie viel die Angeklagte am 24. bzw. 25. November getrunken hatte, konnte die 32-Jährige nicht sagen. Danach wurde ein Gutachten erläutert. Zwei Stunden nach dem Unfall kurz vor 5.30 Uhr wurde ein Alkotest bei Burger durchgeführt. In der Folge wurde ein Promillewert von zumindest 0,78 Promille zum Zeitpunkt der Kollision berechnet, erläuterte der Sachverständige.