Mikl-Leitner und Landbauer (v.l.) am 10. März 2023
APA/GEORG HOCHMUTH
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Politik

LH-Wahl: Keine VfGH-Beschwerde geplant

Die Wahl von Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) zur Landeshauptfrau und Udo Landbauer (FPÖ) zu ihrem Stellvertreter kommt wohl nicht vor den Verfassungsgerichtshof. Die SPÖ wird keine Beschwerde einbringen. Laut einem Gutachten waren die Wahlen korrekt.

„Wir lassen uns jetzt nicht auf einen juristischen Schlagabtausch ein“, teilte SPÖ-Klubobmann Hannes Weninger in einer Aussendung mit. Man konzentriere sich auf die inhaltliche Arbeit für Niederösterreich. „Wie erwartet haben ÖVP und FPÖ in der Präsidialsitzung alle Bedenken namhafter Verfassungsexperten vom Tisch gewischt und alles schöngeredet“, meinte er. Zuvor hatte Weninger eine verfassungsrechtlich eindeutige Klarstellung gefordert.

Kern der Diskussion ist die Berücksichtigung von ungültigen Stimmen bei der Wahl der Landeshauptfrau und ihrem Stellvertreter. Verfassungsjurist Karl Stöger von der Universität Wien hatte am Montag laut einem „Standard“-Onlinebericht einer möglichen Anfechtung der Wahl von Mikl-Leitner gute Chancen eingeräumt. Es sei rechtlich unklar, ob die gültigen Stimmen tatsächlich ausgereicht hätten. „Das wäre eine Frage, die der Verfassungsgerichtshof klären müsste“, so Stöger.

Während für den Juristen zwei Lesarten der Bestimmungen möglich sind, verwies die Landtagsdirektion auf die Geschäftsordnung des Landtages. Demnach werden alle Wahlen im Landtag durch einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen entschieden, leere Stimmzettel sind ungültig.

NEOS wollte Beschwerde unterstützen

NEOS hatte angekündigt, eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof zu unterstützen, wie es gegenüber noe.ORF.at hieß. In der Landesverfassung sei die Wahl der Landeshauptfrau und ihrer Stellvertreter nicht eindeutig geregelt. „Die Tatsache, dass es bei der Wahl der Landeshauptfrau unterschiedliche Auszählungsmöglichkeiten gibt, schafft kein Vertrauen in Rechtsstaat und Demokratie“, begründete Landessprecherin Indra Collini. Es brauche „klare Spielregeln“, und der Verfassungsgerichtshof solle das „ein für alle Mal regeln“.

Für das Rechtsmittel wäre laut Verfassungsjurist Stöger die Unterstützung von mindestens einem Zehntel der 56 Mitglieder des Landtages, also von sechs Abgeordneten, nötig. NEOS verfügt über drei Mandatare. Die Frist endet vier Wochen nach der konstituierenden Sitzung, also am Donnerstag.

Gutachten: Mehrheit der gültigen Stimmen zählt

Obwohl Landtagspräsident Karl Wilfing (ÖVP) einer Aussendung zufolge keine offene Rechtsfrage sieht, wurde Verfassungsexperte Peter Bußjäger mit einem Gutachten beauftragt. In einer Vorabstellungnahme des Juristen sei die Richtigkeit der Vorgehensweise bei der Wahl der Landeshauptfrau bzw. ihrer Stellvertreter in der konstituierenden Sitzung des Landtags bestätigt worden, teilte die Landtagsdirektion im Anschluss an die Sitzung der Präsidialkonferenz mit.

Es komme auf die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen an. Mit einer Verfassungsbestimmung in der Geschäftsordnung des Landtages sei „klargestellt, dass leere Stimmzettel auch bei der Wahl des Landeshauptmannes und der Stellvertreter nicht zu berücksichtigen sind“, wurde auf die Vorabstellungnahme von Bußjäger verwiesen.

In der Debatte hat sich am Dienstagabend auch der renommierte Rechtswissenschaftler Walter Obwexer gegenüber noe.ORF.at zu Wort gemeldet. Für ihn ist die Rechtslage klar, wie er sagt. „Aufgrund der Geschäftsordnungsbestimmung ist alles regelkonform abgelaufen“, sagt Obwexer. Laut ihm gibt es für die Wahl der Landeshauptfrau bzw. der Landeshauptfrau-Stellvertreter eine eindeutige Regelung, wie weiße Stimmzettel zu zählen sind.

ÖVP: „Wahl war korrekt“

ÖVP-NÖ-Landesgeschäftsführer Bernhard Ebner sah am Montag eine „völlig eindeutige“ Rechtslage. ÖVP-Klubobmann Jochen Danninger erklärte in einer Aussendung: „In der heutigen Präsidiale haben alle Mitglieder bis auf den SPÖ-Vertreter keine offenen Rechtsfragen bei der Wahl der Landesregierung erkennen können.“ Die Wahl der Landesregierung „war korrekt“, hielt Danninger fest.

Auch nach Einschätzung der Grünen wurden Landeshauptfrau und Stellvertretung „gesetzesmäßig gewählt“. Für Klubobfrau Helga Krismer ist es „bedauerlich und ein politisches Fiasko, dass solche ‚Tricksereien‘ möglich sind und nicht einmal der Koalitionspartner die Landeshauptfrau gewählt hat“. Die Grünen fordern weiterhin die Abschaffung des Proporzes, „damit klare und transparente Verhältnisse geschaffen werden und wir uns solche Diskussionen in Zukunft ersparen“.

Nach der Ankündigung der FPÖ, weiß zu wählen, war Mikl-Leitner in der konstituierenden Sitzung am 23. März mit 24 von 41 gültigen Stimmen als Landeshauptfrau bestätigt worden. Ähnlich war die Situation bei Landbauer. Der Freiheitliche kam als neuer LH-Stellvertreter auf 25 von 44 gültigen Stimmen – mehr dazu in Mikl-Leitner mit 24 Stimmen gewählt (noe.ORF.at; 21.3.2023).